Einleitung.
Nachdem auf dem XXIV. Landtag in beiden Kammern der Stände der Be⸗ ſchluß gefaßt worden war, die Gr. Regierung zu erſuchen, eine von ihr in Ausſicht geſtellte Vorlage wegen Anforderung der Mittel zwecks Veranſtaltung einer umfaſſen⸗ den Enquéte über die Lage des kleinen und mittleren Grundbeſitzes nach Anleitung der im Großherzogthum Baden durchgeführten Erhebungen baldthunlichſt den Land⸗ ſtänden zugehen zu laſſen, und wegen beſſerer Berückſichtigung der landwirthſchaft⸗ lichen Intereſſen bei Bearbeitung der regelmäßigen ſtatiſtiſchen Ueberſichten über die Lage des Grundſchuldenſtandes das Erforderliche zu veranlaſſen, hatte die Gr. Re⸗ gierung, die ſich ſchon vorher über den Umfang und die Richtung der damals in Preußen und in Baden im Gang befindlichen Arbeiten zur Feſtſtellung der Verſchul⸗ dung des landwirthſchaftlichen Grundbeſitzes verläſſigt hatte, an die Stände das An⸗ ſinnen gerichtet, ihr den Betrag von 20000 Mark zur Verfügung zu ſtellen, um in etwa 25 Gemeinden des Landes gleichmäßige Ermittelungen über die Lage des kleinen und mittleren Grundbeſitzes anſtellen zu laſſen. Nachdem in den erſten Monaten des Jahres 1884 beide Kammern dieſem Anſinnen entſprochen hatten, wurden alsbald die weiter erforderlichen Schritte eingeleitet und zugleich dahin Anordnung getroffen, daß neben den ſchon ſeit einer Reihe von Jahren im Gang befindlichen regelmäßigen ſtatiſtiſchen Aufnahmen der Hypothekenbelaſtung des Grundbeſitzes und deren Ver⸗ änderung, weitere ſtatiſtiſche Erhebungen über zwangsweiſe Veräußerung von Liegen⸗ ſchaften und detaillirtere Nachweiſungen bezüglich des auf dem Grundbeſitz ruhenden, in den öffentlichen Büchern eingetragenen Schuldenſtandes ſtattfinden, aus denen ins⸗ beſondere auch die Theilnahme des landwirthſchaftlichen Grundbeſitzes an Zwangs⸗ veräußerungen und Schuldenbelaſtung erſichtlich würde. Von einer weitgehenden Be⸗ nutzung dieſer letzterwähnten ſtatiſtiſchen Erhebungen mußte, da ihre Verarbeitung erſt für kurze Zeit abgeſchloſſen worden, bei Bearbeitung der vorliegenden Darſtellung abgeſehen werden; dieſelbe beſchränkt ſich vielmehr im Wefentlichen auf das Reſultat der erſtgedachten Ermittelungen.


