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Beſtimmungen über die Legitimationskarten der Studierenden an der Aniverſität Gießen.
Am Anfang jeden Semeſters wird für jeden an der hieſigen Hoch⸗ ſchule Studierenden eine Legitimationskarte neu ausgefertigt, vom Univerſitäts⸗Sekretär unterzeichnet und mit dem Univerſitäts⸗Siegel verſehen, von dem Studierenden eigenhändig unterſchrieben.
Der Sekretär hat über die von ihm ausgeſtellten Legitimationskarten ein Regiſter zu führen, welches die fortlaufende Nummer der Karten und den Namen des Studierenden enthält. Dieſes Regiſter bildet die Grundlage für den Perſonalbeſtand.
Die Karten werden in jedem folgenden Semeſter in einer anderen Farbe ausgeſtellt. Sie müſſen beim Abgang von der Landes⸗ Univerſität ſowie bei Empfang einer neuen Karte dem Sekretär zu⸗ rückgegeben werden.
Jeder Studierende iſt bei Vermeidung disziplinärer Ahndung ver⸗ pflichtet, ſich zu Beginn des Semeſters ſeine Karte innerhalb der für die Immatrikulation in§ 5 der Vorſchriften über das akademiſche Bürgerrecht beſtimmten Zeit aushändigen zu laſſen. Er hat dieſelbe bei ſich zu tragen. Beide Verpflichtungen ſind durch Vordruck auf der Karte ſelbſt zum Ausdruck zu bringen.
Der Quäſtor darf keine Einſchreibung für eine Vorleſung annehmen, ohne daß ihm die für das betreffende Semeſter gültige Legiti⸗ mationskarte vorgelegt wird.
Bei Beginn jeden Semeſters wird dem Polizei⸗Amt Gießen ein Formular der für das betreffende Semeſter gültigen Karten vom Univerſitäts⸗Sekretär überſandt.
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