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Satzungen für die Studierenden der Universität Gießen : 1. Vorschriften über das akademische Bürgerrecht und die Handhabung der akademischen Disziplin. 2. Bestimmungen über die Legitimationskarten der Studierenden. 3. Honorarienordnung. 4. Ordnung für die Benutzung der Universitäts-Bibliothek. 5. Statut der Krankenkasse für Studierende. 6. Statut für den Ausschuß der Studentenschaft. 7. Bestimmungen über die akademischen Begräbnißfeierlichkeiten
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Vorſchriften über das akademiſche Bürgerrecht

3) nach dem Ermeſſen des Rektors auch ſolche Männer, welche ſich durch andere als die unter Ziffer 1 und 2 genannten Zeugniſſe über Unbeſcholtenheit und wiſſenſchaftliche Vor⸗ bildung ausweiſen können.

Wer früher eine andere Hochſchule beſucht hat, iſt außerdem gehalten, das dort empfangene Abgangszeugniß vorzulegen.

Iſt ſeit Ausſtellung der in Ziffer 1 und 2 genannten Zeugniſſe und bezw. des Abgangszeugniſſes der zuletzt beſuchten Hochſchule eine längere Zeit abgelaufen, ſo hat der ſich zur Immatrikulation Anmeldende ein weiteres Unbeſcholtenheitszeugniß beizubringen.

Dieſes Zeugniß muß von der Polizeibehörde desjenigen Orts ausgeſtellt ſein, woſelbſt der Betreffende ſich im letzten Jahre längere Zeit aufgehalten hat.

Minderjährige haben in allen Fällen noch ein beglaubigtes Zeugniß ihrer Eltern oder Vormünder beizubringen, daß ſie mit deren Einwilligung die Univerſität Gießen beſuchen.

§ 3.

Wer von einer anderen Univerſität fortgewieſen worden iſt, kann nur auf Grund eines zuſtimmenden Beſchluſſes des engeren Senats immatrikuliert werden.

Hat die verfügte Ausweiſung nach den Geſetzen der betreffenden anderen Univerſität den Ausſchluß von den übrigen deutſchen Univerſi⸗ täten zur Folge, ſo darf die Immatrikulation nur mit Genehmigung des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern erfolgen.

§ 4.

Die Immatrikulationsgebühr beträgt 20 Mark, für Diejenigen, welche vorher an einer anderen Univerſität ſtudiert haben, 10 Mark.

Die Gebühr iſt gegen Ausſtellung einer Quittung an die Quäſtur der Univerſiät zu entrichten.

§ 5.

Der Immatrikulation hat eine Anmeldung bei dem Sekretär der Univerſität, ſowie die Vorlage der nöthigen Zeugniſſe und der Quittung über Entrichtung der Immatrikulationsgebühr vorauszugehen.

Die Anmeldung kann in der Woche vor und muß innerhalb der erſten 3 Wochen nach dem für das betreffende Semeſter feſtgeſetzten

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