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Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung / von Elsbeth Krukenberg
Entstehung
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A

den, zu einem Dienſtjahr in Kriegs⸗ und Friedenskran⸗ kenpflege z. B. heran, oder man nehme auch den dienſtuntauglichen Männern das Wahlrecht. Die Reichskrüppel aber wählen mit allen wehrfähigen Män⸗ nern. Daß das Stimmrecht von der Wehrfähigkeit abhängig ſein müſſe, iſt alſo eine ganz hinfällige Behauptung.

Keins unſerer Geſetze, ſo heißt es ſchließlich, kannte bis⸗ her das Stimmrecht der Frau. Einige Kusnahmen, ſofern Stimmrecht mit Bodenbeſitz verbunden iſt, kennen wir auch in Deutſchland, in Sachſen z. B., in Baden. Kber abgeſehen davon: daß die Frauen nie Stimmrecht hatten, erklärt ſich ganz einfach dadurch, daß der Mann als Machthaber allein die Geſetze ſchuf. Wurde nicht auch dem dritten, dem vierten Stande ihr Recht von den damals herrſchenden Klaſſen vor⸗ enthalten? Den Frauen weigert man es noch immer. Weigert man es, trotzdem in gar vielen Dingen die Frau nun und nimmer vom Manne richtig vertreten und niemals in ihr Art zu werten, durch ihn erſetzt werden kann.

Auch die Bibel das iſt ſchließlich immer der letzte Trumpf ſelbſt ſolcher Männer, die weltliche Dinge ſonſt durch⸗ aus nicht in chriſtlichem Geiſte zu regeln ſich bemühen ver⸗ bietet den Frauen Mitherrſchaft. Das Weib ſei untertan, das Weib ſchweige in der Gemeinde. Dies Wort wird uns im⸗ mer wieder entgegengehalten, wenn wir von Gleichberechti⸗ gung ſprechen.

Nun können ſolche Worte, die für andere Verhältniſſe, andere Zeiten beſtimmt waren, ſelbſt wenn ſie im landläu⸗ figen Sinne gemeint waren, nicht ohne weiteres Geltung für unſer heutiges, ſo ganz anders geartetes Leben haben. Nicht das Wort, nicht der Buchſtabe iſt für uns maßgebend. Aus dem Geiſt, der Geſinnung Jeſu und ſeiner erſten Nachfolger