ſchulen nicht aber die höheren Mädchenſchulen mit unter Fraueneinfluß ſehen, ein Beweis, daß ſie die Berechtigung der Frauenforderungen wohl anerkennen, nur ſich ſelbſt vom Fort⸗ ſchritt auszunehmen wünſchen.
Doch hängt Einſtellung und erfolgreiches Wirken der Frauen bei den hier in Betracht kommenden wie bei anderen kom⸗ munalen Ehrenämtern nicht von dem guten Willen der Be⸗ hörden allein ab, ſondern ebenſoſehr von der Bereitwilligkeit der ortsangeſeſſenen Frauen, ſolche Remter zu übernehmen, von der Einſicht und Tüchtigkeit, mit der ſie ſich darin be⸗ währen. Die Zahl geeigneter Frauen zu mehren, ſie fähig und willens zu machen, zu ſolchem über das haus hinausreichendem Wirken iſt daher eine gleich wichtige Aufgabe für die Frauen⸗ bewegungsvereine wie die Gewinnung der Behörden. Ohne gleichzeitige Löſung dieſer erſten Aufgabe bleiben Petitionen und Eingaben— auch wenn ſie Erfolg haben— wertlos. Die den Frauen gemachten 5ugeſtändniſſe verfehlen ihre Wirkung, wenn die Frauen nicht zur Ausübung neuer Rechte und zur Uebernahme neuer Pflichten erzogen werden, wenn ſie nicht als gereifte Menſchen ihre Stellung neben dem Manne auch außer dem hauſe einzunehmen verſtehen. Deswegen muß die Erziehung der Frauen zu vollwertigen Bürgerinnen mit dem Verſuche, neue Rechte für ſie zu gewinnen, ſtets hand in hand gehen.—
Die Geſtaltung der Mädchenſchule— das iſt der weſent⸗ liche Inhalt dieſes Kapitels— iſt nicht allein Sache des Mannes, ſondern ebenſoſehr Sache der Frau, der Lehrerin und der Mutter. Weil ſie Frau iſt, muß die Lehrerin Einfluß auf die Mädchen gewinnen durch Leitung auch öffentlicher Mädchen⸗ ſchulen, durch Unterricht in pädagogiſch bedeutſamen Fächern, muß aber— um den Unterricht in rechter Weiſe erteilen zu


