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teiligt. Die Frauen ſollten aller Orten die Erweiterung dieſer Rechte anſtreben.
b) Wo die Vertreter der Gemeindemitglieder im Schulvorſtand von den Vätern und Vormündern der Schulkinder gewählt werden(Sozietätsſchulen in einigen preußiſchen Landesteilen, Württemberg), ſollten die Frauen mindeſtens das Stimm⸗ recht für dieſe Wahlen bei den Staatsregierungen erbitten.
c) Wo die Wählbarkeit für die Schulverwaltung an das Ge⸗ meindewahlrecht gebunden iſt, müſſen die Srauen für die Erlangung des Gemeindewahlrechts arbeiten.
Dies Slugblatt gibt einen guten Ueberblick über die zahl⸗ loſen kleinen und großen Schwierigkeiten, mit denen die Frauen bei jedem Fortſchreiten zu kämpfen haben, zeigt die Schranken, die ihnen überall erbaut ſind.
Sur Durchführung ſolcher Forderungen wurden von ſeiten verſchiedenſter Frauenvereine weitere Schritte getan. So hat ſich z. B. der rheiniſch⸗weſtfäliſche Frauenver⸗ band an die in den Weſtprovinzen anſäßigen Sweigvereine des Allg. Dtſch. Lehrerinnenvereins, des preußiſchen Volksſchul⸗ lehrerinnenverbandes, des Vereins techniſcher Lehrerinnen, an die Ortsgruppen des deutſch⸗evangeliſchen Frauenbundes, an die Vor⸗ ſtände der Provinz⸗Vereine für höheres Mädchenſchulweſen, des katholiſchen Lehrerinnenvereins, des katholiſchen Frauenbundes, die ſämtlich ihren Sitz im Rheinland haben, gewandt, um ge⸗ meinſam mit dieſen allen wegen Einſtellung der Frau in die kommunale Schulverwaltung in allen Stadt⸗ und Landgemein⸗ den der Weſtprovinzen vorſtellig zu werden. Er hat in allen Frauenverbänden verſtändnisvolles Entgegenkommen gefunden. Nur die Vereine für höheres Mädchenſchulweſen, in denen Direktoren ausſchlaggebend ſind, haben die Wünſche der Frauen unberüchſichtigt gelaſſen. Die herren wollen wohl die Dolks⸗
Krukenberg, Frauenbewegung. 5


