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den Jahren der Entwicklung der Einfluß der Lehrerinnen nicht zu entbehren und nicht zu erſetzen ſei, behalfen ſich ver⸗ ſchiedene Schulbehörden damit, daß ſie älteren Cehrerinnen— ohne die Prüfung zu verlangen— den Citel Oberlehrerin verliehen. Die Minderwertigkeit in der Vorbildung der Lehr⸗ kräfte drückt jedoch, Ausnahmen ſelbſtverſtändlich zugegeben, die ganze Schule in Anſehen und Erfolgen herab. Dazu kommt, daß die Maibeſtimmungen einen neunjährigen Lehr⸗ gang für genügend erachteten und daß die Mehrzahl der ſogenannten höheren Mädchenſchulen mit den Volksſchulen, nicht aber mit den höheren Rnabenſchulen rangiert, denen ſie tatſächlich ja auch noch nicht gleichzuſtellen ſind. Sie in das Dezernat für höheres Schulweſen einzureihen, iſt bei ihrer Kusgeſtaltung zu wirklich höheren Schulen ſelbſtverſtändliche Forderung.
Wie gering die Fürſorge des Staates für unſer höheres Mädchenſchulweſen im Vergleich zu der den Knabenſchulen zu⸗ gewandten Fürſorge auch heute noch iſt, das mag die Tat⸗ ſache erhellen, daß unter 200 preußiſchen höheren Mädchen⸗ ſchulen nur vier ſtaatliche ſich befinden, in ganz Preußen alſo genau ebenſoviel, ſo fügt Herr Stadtſchulrat Lüngen in Frankfurt a. M. hinzu, wie das hHerzogtum Anhalt beſitzt, das hinſichtlich der Einwohnerzahl etwa mit der Stadt Frank⸗ furt a. M. auf derſelben Stufe ſteht, 18 ſtaatlichen Schulen für Mädchen ſtehen in ganz Deutſchland 250 ſtaatliche oder vom Staate unterſtützte Anſtalten für Knaben gymnaſialer oder realiſti⸗ ſcher Richtung gegenüber. 2,61% der Staatszuſchüſſe kom⸗ men den öffentlichen höheren Mädchenſchulen, 24,91% den höheren Rnabenſchulen zu gut.
Dazu ſtellt ſich der von der preußiſchen Regierung zur Weiterbildung der Lehrerin vorgeſchriebene Weg nur als halbe


