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mit darum, das im Schulunterricht Gebotene noch zu per⸗ tiefen, den allzufrüh ins Leben eintretenden Kindern noch weiterhin Richtung und Halt zu geben, über die Schulzeit hin⸗ aus Einfluß zum Guten auf ſie zu üben. Solcher pflicht, dar⸗ über dürfen wir uns nicht täuſchen, wird nur eine Minder⸗ zahl unſerer hausfrauen, denen es z. T. einfach an Seit da⸗ für fehlt, gerecht. Bei Mädchen, die in andere Berufe ein⸗ treten, iſt ſolche Beeinfluſſung noch ſeltener, obwohl ſie ihnen bei der ſo ſehr viel größeren Freiheit und den vielen DVer⸗ ſuchungen, die an ſie herantreten, dringend not täte.
Die Zeit für Fortbildungsunterricht frei zu geben, müßte, ſobald der Fortbildungsſchulzwang ausgedehnt wird, die Dienſt⸗ herrſchaft genau wie andere Arbeitgeber verpflichtet werden. Zu berückſichtigen iſt dabei, daß es ſich ja nur um ganz junge Mädchen, die gleich nach Verlaſſen der Schule in Dienſt gehen, alſo nur um eine Minderheit von Dienſtboten handelt. Wenn wir Fortbildung der Mädchen als ebenſo zwingende Forde⸗ rung erkennen lernen wie Fortbildung der Knaben, muß das Intereſſe der Allgemeinheit dem Intereſſe des einzelnen Ar⸗ beitgebers voranſtehen. Wer in der Lage iſt, ſich Dienſtboten zu halten, für den insbeſondere ſollte es ſelbſtverſtändliche pflicht werden, ihrer Wohlfahrt, der Sorge für ihre Zukunft nicht hindernd im Wege zu ſtehen. Iſt es doch eine große Bevorzugung der Frauen der beſitzenden Klaſſen, daß ſie ſich Hilfskräfte halten dürfen, während ihre weniger bemittelten Schweſtern die ganze Laſt der Urbeit und Derantwortung all⸗ ein tragen müſſen.
Eine beſondere Art von Sortbildungsunterricht, wie er uns in Baden, in der Pfalz, im Siegerland begegnet, möchte
ſich zur Durchführung in allen ländlichen Diſtrikten empfehlen:
Die Wanderkochkurſe, bei denen die Lehrerin mit den nö⸗
Krukenberg, Frauenbewegung. 2


