212 Dritte Modifikation.
darf. Es iſt eine ſehr gemeine Sitte, daß Haus⸗ lehrer waͤhrend des Unterrichts theils vor den Kindern im Schlafrock, Pantoffeln und nachlaͤſ⸗ ſiger Kleidung erſcheinen, theils mit aller Ge⸗ maͤchlichkeit die Kleidung ordnen. Es iſt dies eine uͤble Sitte, voll uͤblen Einfluſſes auf die Kinder. Der Lehrer ſelbſt erſcheint in einer Un⸗ anſtaͤndigkeit, als ein unordentlicher Mann; wie kann es ihm gelingen, auf Ordnung und Anſtaͤn⸗ digkeit, Reinlichkeit und Gefaͤlligkeit im Aeuſſern bei den Kindern mit Erfolg zu ſehen und zu dringen? Werden ſeine Bemerkungen hieruͤber etwas nuͤtzen? wird er ſeine Achtungswuͤrdigkeit in den Augen der Kinder erhoͤhen? Er iſt es um ſo mehr ſchuldig, immer ordentlich angeklei⸗ det zu erſcheinen, als er durch Beſoldung hierzu in den Stand geſetzt, auch wol durch Geſchenke dazu aufgemuntert wird.— Wir kehren zur Sache zuruͤck.
Bringen es die Verhaͤltniſſe der Familie mit ſich, daß die Geſellſchaften und Vergnuͤgungen derſelben auch mit Aufwand fuͤr den Lehrer ver⸗ knuͤpft ſind, ſo wird man billig genug ſeyn, bei Beſtimmung des Gehalts darauf Ruͤckſicht zu nehmen. Man wird ihn nicht auf ſeine Koſten zur Theilnahme an haͤuslichen Geſellſchaften, die mit Aufwand verbunden ſind, noͤthigen, nicht in koſtſpielige Vergnuͤgungen verwickeln, am we⸗ nigſten zu theuern Kartenſpielen ziehn. Es iſt menſchenfeindlich, Jemanden wider ſeinen Willen der Gefahr auszuſetzen, einen Theil ſeines erwor⸗


