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Die falsche und wahre Erziehung der Kinder durch Hauslehrer : für Unterrichtende und Eltern, aus mehrjährigen Erfahrungen / dargestellt von Heinrich August Hecht, Pfarrer zu Veitsberg, im Großherzogthum Sachsen
Entstehung
Seite
207
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Dritte Modifikation. 207

Behandlung jener Kinder nuͤtzen kann, der Uner⸗ fahrene aber nicht wahrnimmt und daher ſich zu falſcher Behandlung verleiten laͤßt.

8) Man ertheile dem Hauslehrer ein Honorar, bei dem er ohne Sorgen als ein gebildeter Mann mit Ehren auskommen kann.

So wenig dieſe Bedingung in unmittelbarer Beziehung zu den Geſchaͤften des Lehrers ſteht, ſo ſtark wirkt ihre Erfuͤllung auf die Betreibung der letztern ein. Iſt ſie gleich bei jeder Erzie⸗ hungsmodifikation durch Hauslehrer in Betrach tung zu ziehen, ſo verdient ſie beſonders hier eingeſchaͤrft zu werden, weil ſogar viele Eltern vor Annahme eines Hauslehrers und vor der An⸗ ſicht ſeiner Pflichten und Bemuͤhungen zu wenig mit den Geſchaͤften und der Wuͤrde deſſelben be⸗ kannt ſind und aus dieſer Urſache das Honorar nicht ins rechte Verhaͤltniß zu ſtellen bereitwillig ſind. Je weniger Eltern ſich ſelbſt im Stande glauben, thaͤtigen Antheil am Unterrichte und der Erziehung ihrer Kinder zu nehmen, je mehr die Noth ſie zwingt, ihre hieher gehoͤrige Pflich⸗ ten einem Fremden aufzugeben, und ſich nur auf die unentbehrlichſte, demſelben zu leiſtende Huͤlfe einzuſchraͤnken, deſto mehr verlangt es die Bil⸗ ligkeit, fordert es die Gerechtigkeit, darauf be⸗ dacht zu ſeyn, durch ein den Beſchwerlichkeiten und Anſtrengungen, denen der Lehrer unterwor⸗ fen iſt, angemeſſenes Honorar die Verdienſte zu