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Die falsche und wahre Erziehung der Kinder durch Hauslehrer : für Unterrichtende und Eltern, aus mehrjährigen Erfahrungen / dargestellt von Heinrich August Hecht, Pfarrer zu Veitsberg, im Großherzogthum Sachsen
Entstehung
Seite
206
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206 Dritte Modifikation.

zum Vergnuͤgen genüutzt wird, welches rechtſchaf⸗ fene Eltern und Lehrer und dieſen gleichgeſinnte Hausfreunde gern einmal entbehren werden, um einen Zweck zu befoͤrdern, der eben ſo wichtig, als groß iſt: Aufmunterung der Kinder zum Fleiß und allen den Tugenden, de⸗ ren Beſitz den eben ſo buͤrgerlichnuͤtzli⸗ chen, als moraliſchguten Menſchen characteriſiren. Solche Schulproben ſind die herrlichſten, erbaulichſten und freudenreichſten Familienfeſte, denen ſelbſt der Charakter der Got⸗ tesverehrung nicht fremd, vielmehr eigenthuͤmlich iſt. Kinder andrer Familien zu den Schulproben zuzulaſſen wird nicht nur von gar keinem Nutzen ſeyn, ſondern vielmehr den ſchaͤdlichſten Miß⸗ brauch der gemachten Erfahrungen ſchon darum herbeifuͤhren, weil Kinder niemals unter einander das Richteramt fuͤhren duͤrfen. Eben ſo wenig darf es erlaubt ſeyn, daß die fremden Perſonen die in den Schulproben erlangte Kenntniß von der Kinder Beſchaffenheit oder die ſonſt ihnen, die Kinder betreffenden, mitgetheilten Notizen ihren eigenen Kindern mittheilen und als Mittel gebrauchen, Nachahmungen zu bewirken, oder abzuſchrecken und zu warnen, weil es eine gar zu mißliche, ja gefaͤhrliche Sache iſt, Kindern wieder Kinder als Muſter oder Warnungszeichen aufzuſtellen, indem mit letztern leicht Veraͤnde⸗ rungen vorgehen koͤnnen, welche der Beurthei⸗ lung derſelben eine Wendung geben, die nur der Erfahrene zu richtiger Beurtheilung und heilſamer