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Die falsche und wahre Erziehung der Kinder durch Hauslehrer : für Unterrichtende und Eltern, aus mehrjährigen Erfahrungen / dargestellt von Heinrich August Hecht, Pfarrer zu Veitsberg, im Großherzogthum Sachsen
Entstehung
Seite
29
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Erſte Modifikation. 29

daß Eltern es fuͤhlen muͤſſen: wie nahe ihnen die Pflicht gelegt ſey, ihre Kinder zu naͤhren, zu ſchuͤtzen, zu erziehen. Nur die aͤußerſte Rohheit kann dieſelbe nicht wahrnehmen laſſen. Wer ſind aber diejenigen, gegen welche ſie ſich zur Erfuͤl⸗ lung ſolcher Pflicht ſchon durch einen ſinnlichen Trieb angezogen und alsdann durch Vernunft verbunden fuͤhlen? Weſen ſind es, begabt mit der Anlage zur Vernunft und zum freien Willen, die eben deswegen ſchon als Perſonen zu be⸗ handeln ſind, mit deren natuͤrlichem Rechte es ſtreiten wuͤrde, wenn man ſie nach bloßer Will⸗ kuͤhr behandeln wollte. Aufs ſorgfaͤltigſte haben es daher alle Eltern wahrzunehmen und zu be⸗ herzigen, daß ihre Rechte gegen ihre Kinder ſol⸗ che Forderungen ſeyen, und zwar nur ſolche For⸗ derungen, die von der Vernunft gebilligt werden, durch welche ſie ihren Kindern zwar die Pflicht auflegen duͤrfen, ſich von ihnen erziehen zu laſ⸗ ſen, jedoch nur alſo, daß durch deren Erfüllung der hoͤchſte Zweck der Erziehung nicht gehindert, ſondern gefoͤrdert werde. Wollten ſie nun, ohne gewiſſenhafte Ruͤckſicht hierauf zu nehmen, eigen⸗ ſinnig ihre Kinder nach vorgefaßten Meinungen und Lieblingsplaͤnen erziehen, und gar keine Ein⸗ rede darein geſtatten, dieſe auch keiner unpar⸗ theiiſchen, vernuͤnftigen Pruͤfung unterwerfen, ſo wuͤrden ſie ihre Kinder wie Sachen behandeln, daher weder die menſchliche Wuͤrde, noch die mo⸗ raliſche Beſtimmung ihrer Kinder achten, wenn ſie ſich in Erziehung derſelben einer bloßen Will⸗