Datenquelle: GND
[Bekanntmachung zum Betrag der für die academischen Vorlesungen zu entrichtenden Honorarien]
[Gießen] : [Verlag nicht ermittelbar], [6ten März 1818]Nachdem des Grosherzogs königliche Hoheit in Berücksichtigung der zu großen Strenge des bisherigen Duell-Gesetzes und der Ungleichhiet der auf alle Duelle ohne Unterschied gesetzten Strafe sich gnädigst bweogen gefunden haben, über die Bestrafung der von Studenten vorgenommen werdenden Duelle ein neues Gesetz zu erlassen; so wird solches zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Giessen : Grosherzogl. Hess. academisches Disciplinar-Gericht, 2. May 1818[Bekanntmachung einer Verordnung über § 3 des Bundestagsbeschlusses vom 20ten Sept. 1819 über die allgemeine Burschenschaft]
Gießen : [Verlag nicht ermittelbar], 19ter October


