Nachdem des Grosherzogs königliche Hoheit in Berücksichtigung der zu großen Strenge des bisherigen Duell-Gesetzes und der Ungleichhiet der auf alle Duelle ohne Unterschied gesetzten Strafe sich gnädigst bweogen gefunden haben, über die Bestrafung der von Studenten vorgenommen werdenden Duelle ein neues Gesetz zu erlassen; so wird solches zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt gemacht. / Grosherzogl. Hess. academisches Disciplinar-Gericht dasselbst, Dr. Arens, d.Z. Rector