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Noch vieles wurde, zum Theil mit ernſterer Stimmung als vor Mitter⸗ nacht beſprochen. Nach Verlauf einer Stunde trennten wir uns.
Als ich in die Nacht hinaus trat, war zwar der Himmel bewölkt und trübe; aber ich fühlte mich erhoben, die Bruſt voll Hoffnung, ein Schatten von Seligkeit.—
Als ich mich in meiner Wohnung befand, ſchritt ich noch das Zimmer auf und nieder; Manches erwägend, Vieles wollend; glüklich, daß ich nicht wußte, was im Schooße der Zukunft verborgen war.—
Endlich machte auch die ſpäte Nachtſtunde des neuen Jahres ihr Recht zum erſten Male bei mir geltend. Ich warf mich in die Arme des Bruders des Todes.
Die Neujahrnachtsgeſellſchaft hatte ihr vollkommenes Ende erreicht.
J. J. Hannuſch.
Vorzüge des weiblichen Geſchlechts in England in frü⸗ herer Zeit.
Alte engliſche Geſchichtſchreiber erwähnen dieſer Vorzüge, die ihm damals alſo von Keinem ſtreitig gemacht ſein müſſen.
In einem Geſeze iſt einem unverheiratheten Frauenzimmer das Vorrecht ertheilt, eine Stimme im Parlament zu haben, und es iſt erwieſen, daß Lady Packington zwei Stimmen im Parlament gehabt hat. Es iſt eine alte Beſtim— mung vorhanden, nach welcher ein Frauenzimmer Armenvorſteher oder viel— mehr Armenvorſteherin ſein kann. Lady BVroughton war die Aufſeherin eines Gefängniſſes und in einer noch früheren Zeit ward, auf Befehl des Hofes, ein Frauenzimmer als Oberinſpektorin der Beſſerung-Anſtalt zu Chemsford angeſtellt. Unter der Regierung des Königs Georg I. wurde der Geiſtliche zu Merkenwell durch die Mehrheit der weiblichen Stimmen gewählt.
Der Dienſt eines Champignons wurde oft von einem Frauenzimmer ver— ſehen, und noch bei der Krönung Georg's I. Dem Dienſt eines Oberkammer— herrn ſtanden zwei Frauen vor. Der eines Ober-Konſtablers in England war in einer Familie auf die weiblichen Glieder erblich und der eines Schreibers der Krone in dem Gerichtshofe der Kingsbench ward einem Frauenzimmer ver— liehen. Die berühmte Anna, Gräfin von Pembrocke, Dorſet und Montgom— mery, hatte den erblichen Dienſt eines Sherifs von Weſtmoreland und ſtand ihm bei den Aſſiſen zu Appleby in Perſon vor, indem ſie auf der Richterbank unter den übrigen Richtern ſaß. In allen Urkunden werden Diaconiſſinen bei Taufen erwähnt, und in einer im Jahre 1574 gedrukten Bibel wird ein Frauenzimmer als Geiſtlicher angeführt. Jezt iſt es dem weiblichen Geſchlechte nur unter den Quäkern und Methodiſten erlaubt, zu predigen.
Alle dieſe Vorrechte hat das ſchöne Geſchlecht in England verloren; um ſo auſſallender iſt es, daß man noch nicht daran gedacht hat, in einem Lande, wo ſogar die weibliche Dynaſtie regierungsfähig iſt, eine ſo empörende Herab⸗ würdigung des weiblichen Geſchlechts abzuſchaffen, nach welcher es einem Ehe— manne geſtattet iſt, ſeine Gattin mit einem Strike um den Hals oder um den Arm auf ößentlichem Markte zu verkaufen. Ein Beweis, wie der Staͤr⸗


