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Mlilde der Jury in Frankreich.
Ein Vedienter verſucht drei Mal ſeine Herrin zu vergiften; dir Jury ſpricht aus, er ſei ſchuldig, aber mit mildernden Nebenumſtänden. Allerdings mußte er, um bis zum dritten Vergiftungsverſuche zu kommen, die beiden erſten Male nur geringe Doſen verbraucht haben.
Roſalie Hebert vergiftet ihren Mann, und iſt dieſes Mordes geſtän⸗ dig; die Jury im Departement Calvados findet in ihrer Jugend eine Enſchuldi— gung. Vielleicht hätte ſie darin einen Erſchwerungsgrund finden ſollen, denn die Jugend iſt vor jedem andern Alter auf das Edte und das Große angewieſen, und in ihr verdienen gehäſſige Leidenſchaften gewiß die geringſte Entſchuldigung. Anders dachte die Jury; die Mörderin ward freilich ſchuldig erklärt, aber mit mildernden Neben umſtänden.
Nicolas Roulender in Montpellier begeht das ſchmählichſte Ver⸗ brechen. Er wird vor Gericht geſtellt, und auch hier findet die Jury mildernde Nebenumſtände. Das Finden muß ihr freilich etwas ſchwer geworden ſein.
Die Jury im Departement der Saone und Loire erklärt bei dem Verbre⸗ chen eines Menſchen, der ſeinen Vater und ſeinen Bruder ermordete, es wal⸗ teten mildernde Nebenumſtände ob; wahrſcheinlich der Umſtand, daß er nicht auch noch ſeine Mutter todtſchlug.— Dieſe Krämer und Handwerker der Jury würden am Ende das dreizehnte Verbrechen dem in den Kauf geben, der deren zwölf begangen hat.
Die neueſte Verurtheilung der Mad. Laffarge mit mildernden Neben um⸗ ſtänden iſt ſo eben bekannt geworden.
Man ſieht aus dieſer Mittheilung, die wir einem franzöſiſchen Blatte ent⸗ nehmen, die Leiſtungen der Jury werden in Frankreich oft genug getadelt, und doch iſt wohl kein Inſtitut vielleicht ſo volksthümlich, wie die Geſchwornen— Gerichte, obwohl ſie erſt eine verhältnißmäßig kurze Reihe von Jahren beſtehen. Das iſt der Segen der Oeffentlichkeit, daß ſie Jeden, auch den Geringſten im Volke in den Stand ſezt, zu ſehen, wie mit dem Theuerſten, was der Staats⸗ bürger beſizt, mit ſeiner Ehre, ſeiner Freiheit, ſeinem Leben geſchaltet wird, von Richtern geſchaltet wird, die nicht ei nem Stande angehören, ſondern aus allen Klaſſen der Geſellſchaft gewählt ſind. Um dieſes unermeßlichen Vortheils willen vergißt man gern die Nachtheile und Unvollkommenheiten, von denen die Jury ſo wenig, wie ſonſt eine von Menſchen erdachte, von Menſchen in's Leben geführte Inſtitution, frei iſt, und die wohl namentlich in der hier gerügten, oft ſchädlichen Milde, dann aber auch darin beſtehen, daß in Fällen, wo des Vol⸗ kes Leidenſchaft aufgeregt iſt, dieſe Leidenſchaft mehr, als bei den Gerichten, die lediglich aus Juriſten beſtehen, auf die Jury zurükwirkt und ſie vergeſſen laſſen kann, daß die Gerechtigkeit, dieſer Abglanz Gottes auf Erden, jede Re⸗ gung der Theilnahme, der Zuneigung oder Abneigung entfernen muß.
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Engliſche Maordgeſchichte.
William Ludlow, ein reicher Fleiſcher aus Birgmingham, reiſte zum Vieh⸗ markt in die kleine Stadt, die gleich ihm Ludlow heißt. Sein Reiſegefährte im Poſtwagen war ein Viehändler Jobſon, und auf der Imperiale ſaß ein junger


