14 Thiermedieinsche Rundschau ete.
die Förderung des Thierarzneiwesens und für die Hebung desselben in Preussen beitragen.
Zur Erreichung der nächsten Ziele gehört aber eine zweckmässige Organisation. Sämmt- liche Regierungsbezirke— oder wo dieselben klein sind, die einzelnen Provinzen Preussens— müssten zu Bezirksvereinen der beamteten Thier- ärzte zusammentreten, die ihre Sitzungen vielleicht gelegentlich der allgemeinen thierärztlichen Ver- sammlung des Bezirks ein- bis zweimal im Jahre abhielten.
Je nach der Zahl der beamteten Thierärzte der einzelnen Bezirke müssten dann von diesen so viele Vertreter für den Hauptverein gewählt werden, dass derselbe bei seinem Zusammentritt mindestens 25 Proc. aller beamteten Thierärzte Preussens darstellt. Als Vertreter müssten aber nicht die ältesten und im Range höchsten beamteten Thierärzte gewählt werden, sondern die in Wissen- schaft und Erfahrung tüchtigsten, welche als solche allgemein bekannt sind. Ungeeignete Vertreter haben schon vielen Schaden durch ihre Passivität gebracht. Als solche, besser keine Vertreter. Will man jedoch die Bezirksvereine nicht, so möge von vornherein eine Vereinigung aller beamteten Thierärzte begründet werden, wo Jeder gleiches Recht und gleiche Pflicht hat. Da es aber zweck- mässig sein dürfte die Sitzungen abwechselnd einmal im Süden, Norden, Osten oder Westen Preussens abzuhalten und dann vielleicht nur die beamteten Thierärzte des Bezirks sich treffen
würden, während aus den anderen Gegenden Wenige erscheinen, so würde der obige Vorschlag vielleicht vorzuziehen sein.
Wichtig ist aber, dass der Verein jährlich seine Sitzungen abhält. An Material für die Ver- handlungen wird es für die nächsten Jahre nicht fehlen. Es ist nicht nöthig, dass die Sitzungen 3—4 Tage dauern. Wichtig aber ist, dass der Verein regelmässig jährlich zusammentritt. sonst verliert er in weiteren thierärztlichen und nicht- thierärztichen Kreisen an Einfluss und Bedeutung. Nöthig ist auch, dass die Delegirten alle 3 bis 6 Jahre wechseln, damit allmählich alle beamteten Thierärzte, soweit sie geschickt und befähigt für solches Amt sind, Gelegenheit haben, auf der Versammlung mit Sitz und Stimme zu erscheinen.
Am Kostenpunkt könnte gegenwärtig eine solche Vereinigung wohl nicht scheitern. Die einzelnen Bezirke wären mit Leichtigkeit in der Lage die Beträge für die Auslagen der Reise ihrer Abgeordneten aufzubringen. Man möge aber auch als Entschädigung für die Kosten solcher Ehrenämter bestimmte Sätze in den Ver- einen normiren. Jeder der gewählten Vertreter wird gewiss gerne auch ein kleines materielles Opfer für die allgemeine Sache bringen wollen und können.
Vielleicht geben vorstehende Zeilen die An- regung, der Begründung eines„Vereins der be- amteten Thierärzte Preussens“ näher zu treten.
G. Schneidemühl.
Das Dithion als Vorbeugungsmittel gegen Maul- und Klauenseuche.
Von Kreisveterinärarzt Renner in Dieburg in Hessen.
Das Dithionpräparat schützt gegen die Maul- und Klauenseuche, wenn man es dem Klauenvieh täglich 2 mal— in der Regel Morgens und Abends— je nach Körpergrösse von 5— 50 g in einem halben bis ganzen Liter Wasser gelöst verabreicht. Diese Gaben müssen zwei Tage hintereinander gegeben werden. Will man das Dithion nicht einschütten, sondern im Trink- wasser verwenden, so sollen die Gaben kleiner sein, aber öfter gegeben werden, damit die Thiere vor dem Geschmacke nicht zurückschrecken. Die angegebene Quantität muss unbedingt verabreicht
werden. Bei diesem Verfahren bleiben nach den gemachten Beobachtungen und Erfahrungen die Phiere fünf Tage geschützt, dann muss eine aber- malige Anwendung stattfinden. Ist die Maul- und Klauenseuche in dem eigenen Gehöfte oder in der Nachbarschaft ausgebrochen, dann darf man schon bis zur Bekämpfung derselben diese Procedur täglich vornehmen.
Im Falle man die Sache verpasst hat und die Thiere erkranken an der Seuche, so seuchen solche schr rasch und leicht durch, wenn bei denselben Dithion innerlich und äusserlich angewendet wird.
Chirurgie. Zur Differentialdiagnose der Nabelbrüche und Nabelschnurbrüche. von Pütz.(Oesterr. Zeitschr. für wiss. Vet., Bd. 4.) Verf. will in der thierärztlichen Praxis, wie bereits in der menschenärztlichen geschieht, unter- scheiden:
1. Nabelschnurbrüche, bei welchen der zunächst an der Bauchwand gelegene Theil der Nabel- schnur entsprechend erweitert ist und den Bruch- sack bildet.
2. Eigentliche Nabelbrüche, bei welchen nach Bildung des Hautnabels der Nabelring sich mehr oder weniger erweitert und ein Theil der Bauch-


