1. Oetober.

Thiermedicinische Rundschau ete.

auffällige, von der Norm abweichende Veränderungen des Fleisches in Bezug auf Farbe und Geruch einstellen, dass man in zweifelhaften Fällen auf diese hin immer richtig handeln wird, die Geniessbarkeit solchen Fleisches zu be- anstanden. Zur Vermeidung jeden Conflietes mit den steuergesetzlichen Bestimmungen empfichlt es sich aber unter solchen Umständen, den Nothschlachtschein zwar sofort bei der ersten Untersuchung auszustellen, die Be- antwortung der in demselben enthaltenen Frage nach der Geniessbarkeit des Fleisches jedoch ansdrücklich von einer nothwendigen zweiten Untersuchung abhängig zu machen.

In allen Fällen, namentlich in solchen, in denen der Thierarzt keine Gelegenheit hatte, das krankheitshalber ge- schlachtete Thier lebend zu untersuchen, ist die Beurthei- lung der Geniessbarkeit des Fleisches mit Entschiedenheit dann abzulehnen wenn ihm nicht sömmtliche Organe des Cadavers zur Untersuchung vorgelegt werden können, sondern einzelne derselben, sei es zufällig oder absichtlich, bereits beseitigt worden sind.

Die unterzeichnete Commission glaubt, dass es nur dieses Hinweises bedurft haben wird, um die Herren Thier- ärzte für die Zukunft zur grösstmöglichsten Sorgfalt und Strenge bei Untersuchung und Beurtheilung nothgeschlach- teter Thiere zu veranlassen.

Zugleich enthält das Pargelegte die Gründanschau- ungen, von denen die Commission bei eventuell von ihr zu bewirkender technischer Begutachtung in Bezug auf Zuwiderhandlungen gegen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sich leiten lassen müsste.

Dresden, den 23. December 1889 Königliche GCommission für das Veterinärwesen.

gez. Schmiedel.

Schmerzstillende Wirkung des Methylenblau. Die auffallende Verwandtschaft des Methylenblau zum Nervensystem, vor allem zu den Achseneylindern der sen- siblen und sensorischen Nerven regte Ehrlich und Lepp- mann(D. med. W. Mo. 23) zu Versuchen über die schmerz- beeinflussende Wirkung des Methylenblau an. Es wurde chemisch reines, chlorzinkfreies Material, fein gepulvert, in Dosen von 0,1 0,5 in Gelatinekapseln verabreicht; die höchste Tagesgabe war 1,0. Es traten auch nach längerem Gebrauch Keinerlei schädliche Nebenwirkungen auf. Appetit, Verdauung, Puls- und Kräftezustand änderten sich nicht, nur zweimal unter ca. 40 Fällen trat unter besonderen Um- ständen Erbrechen auf, einmal bei einem blutarmen Herz- kranken und einmal bei bereits bestehendem acuten Magen- catarrh. Der rasche Uebergang des Mittels in die Blutbahn erwies sich selbst bei der geringsten Gabe zweifellos; denn schon nach ½ bis 1 Stunde nach der Verabreichung war der gelassene Urin hellgrün, nach 2 Stunden blaugrün, nach 4 Stunden dunkelblau. Pathologische Bestaudtheile ergab der Urin niemals. Eine bläuliche bis blaue Färbung war ebenfalls am Speichel und an den Fäces zu bemerken. Die therapeutischen Ergebnisse bestätigten die aprioristischen Anschauungen völlig. Bei bestimmten Formen schmerz- hafter Localaffectionen, d. h. bei allen neuritischen Pro- cessen und bei rheumatischen Affectionen der Muskeln, Gelenke und Sehnenscheiden, wirkt das Mittel schmerz- stillend. Die Wirkung ist eine eigenartige. Sie beginnt nämlich ausnahmslos erst einige, gewöhnlich 2 Stunden nach der Einverleibung und steigert sich bei gehöriger Dosirung, d. h. bei Injectionen von 0,06 und bei inneren Gaben von 0,1 0,25 allmählich, d. h. wiederum in Stunden bis zu erheblichem Nachlass, ja bis zu völliger Schmerz- losigkeit. Diese Form der Wirkung erklärt sich durch die von Ehrlich festgestellte Thatsache, dass nach Injectionen von Methylenblau in das lebende Thier die sofort ein- tretende Färbung der Nerven im Laufe der ersten Stunden eine Aenderung dadurch erfährt, dass die zunächst diffuse Bläuung verschwindet und dafür unregelmässige intensiv

blaue Körnchen in den Achseneylindern der Nervenstämm-

chen auftreten, die schliesslich aus den Nerven eliminirt werden Es scheint sich mithin um Bildung einer unlös- lichen Verbindung zwischen Farbstoff und gewissen Be- standtheilen der Nervensubstanz zu handeln, welche den chemischen Zustand der Nerven ändert und dadurch zeit- weise schmerzlindernd wirkt.

Tagesgeschichte. Die Verfügung, auf Grund deren den Militär- rossarzteleven das Tragen von Civilkleidern wieder gestattet ist, hat folgenden Wortlaut:

Dem Königlichen Generalcommando theilt das Kriegs- ministerium ergebenst mit, wie Allerhöchsten Ortes ge- nehmigt worden ist, dass die Eleven der Militär-Rossarzt- schule künftig nur bei militärischen und feierlichen Ge- legenheiten Uniform anlegen, sonst aber stets, namentlich aber bei dem Besuch der Vorlesungen Civilkleider tragen dürfen.

Berlin, den 16. Juli 1890.

gez. Stern. An die Königl. Inspection des Militär-Veterinärwesens und sämmtliche Königl. Generalkommandos.

Den ordentlichen Mitgliedern der Commission für das Veterinärwesen im Königreich Sachsen ist Hofrang, unter Zuweisung zur 14. Gruppe der IV. Klasse der Hofrangordnung vom 30. September 1862, verliehen worden.

Wie im neuesten Bericht über das Veterinärwesen im Königreich Sachsen mitgetheilt wird, wurde Thierarzt Schürer auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 zu 3 Monaten Gefängniss verurtheilt, weil er das Fleisch einer Kuh mit generalisirter Tuberkulose für bankwürdig erklärt hatte.

Bücherschau.

Physiologie der Zeugung. Von Prof Dr. Gruenhagen in Königsberg in Preussen. Mit 43 Holzschnitten. Ham- burg. Verlag von Leopold Voss.

Das Buch bildet eine Abtheilung von dem Lehrbuch der Physiologie desselben Verfassers und behandelt den vorliegenden Gegenstand in erschöpfender Weise. In der Finleitung werden die Arten der Zeugung und die Frucht- barkeit abgehandelt, es folgt dann ein Abschnitt über die allgemeine Charakteristik der Geschlechter. Zwei weitere Kapitel handeln von den einzelnen Geschlechtern, während in den beiden letzten Kapiteln Befruchtung und Physio- logie der Eientwickelung abgehandelt sind.

Lehrbuch der Toxikologie für Thierärzte. Von Dr. Fröhner, Professor an der Thierärztlichen Hochschule zu Berlin. Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1890. Preis 6 Mark.

Das vorstehende, der thierärztlichen Hochschule zu Berlin gewidmete Lehrbuch ist in der deutschen thierärzt- lichen Litteratur bisher das einzige seiner Art, wenn auch im Anhange zu anderen thierärztſichen Lehrbüchern auch Abschnitte über Vergiftungen sich vorfinden. Deshalb füllt dieses Buch thatsächlich eine Lücke in der Litteratur aus. Unter Verwerthung der nicht kleinen casuistischen Litteratur ist Verf. mit vielem Geschick bemüht gewesen, die Bedürfnisse des practischen Thierarztes zu berück- sichtigen. Nach einer Einleitung und einem Abschnitt über allgemeine Toxikologie folgt die specielle Toxikologie, in der die mineralischen und dann die pflanzlichen Gifte abgehandelt sind. In einem Anhange folgt noch ein Ab- schnitt über thierische Gifte. In der Einzeldarstellung ist möglichst darauf Rücksicht genommen, die Aetiologie der Vergiftung, das Krankheitsbild, den Sectionsbefund, die

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