15. September.

Thiermedicinische Rundschau ete.

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erkrankter Gestütspferde ausserhalb ihres Wohnorts Diäten und Fuhrkosten zugebilligt werden.

Herr Kümmell spricht die Absicht aus, dem Herrn Minister um die Aufhebung dieser nur für die Kreisthier- ärzte des ehemaligen Kurhessens noch gültigen Bestim- mung zu bitten.

Herr Schlachthausthierarzt Teske giebt hierauf der Versammlung von der vor Kurzem eingeführten Polizei- verordnung betr. den Verkauf minderwerthigen Fleisches in der Freibank Cassel Kenntniss.

Zn Punkt 7 der Tagesordnung.(Wahl des Vorstandes) ergreift Herr Römer das Wort. Er bittet die Versamm- lung, den bisherigen Vorstand per Acclamation wieder zu wählen. Dieser Vorschlag wird einstimmig acceptirt. Die Herren Bettenhäuser-Melsungen und Nöll-Felsberg wurden auf ihren Wunsch als Mitglieder des Vereins auf- genommen.

Fleine Mittheilungen.

Land- und forstwirthschaftliche Ausstellung in Wien 1890. Das Specialprogramm für die internationale land- und forstwirthschaftliche Ausstellung der Gruppe XV Veterinärwesen enthält folgende Punkte:

1. Der Zweck dieser Ausstellung besteht darin, die

Landwirthe mit den Fortschritten im Veterinärwesen im Allgemeinen bekannt zu machen und den Zusammenhang zwischen der Landwirthschaft und den Veterinärwissen- schaften im Besonderen zur Darstellung zu bringen.

2. Die Ausstellung dieser Gruppe ist international und dauert vom 15. Mai bis 15. October, eventuell 1. No- vember 1890.

3. Die Anmeldungen zur Ausstellung sind in zwei- facher, gleichlautender Ausfertigung auf Anmeldeformu- laren, welche vom Generaleomité ausgefolgt werden, bis spätestens 15. Sept. 1889 an das Generalcomité(Wien, I., Herrengasse No. 13) einzusenden. Gegenstände, welche verschiedenen Gruppen angehören, dürfen nicht gemeinsam auf demselben Formulare, sondern müssen separat auf den für die betreffenden Gruppen bestimmten Formularen an- gemeldet werden.

e) Huf- und Klauenbeschlag. Es gelangen da- selbst Mustereisen sowie alle Gegenstände zur Ausstellung, welche in Beziehung zum Huf- und Klauenbeschlage stehen.

1) Thierärztliche Instrumente und Verbands- stoffe, Arznei- und Desinfectionsmittel(mit Aus- nahme von Geheimmitteln.

g) Veterinärliteratur.

5. Die Ausstellungsobjecte werden durch ein Preis- gericht beurtheilt werden. Die von diesem Preisgerichte zuzuerkennenden Preise bestehen in Ehrendiplomen, Me- daillen und ehrenvollen Anerkennungen; für hervorragende Leistungen von Mitarbeitern der Aussteller werden beson- dere Preise gegeben. Für Gegenstände dieser Gruppe werden keine Geldpreise vertheilt.

6. Das Preisgericht, bezüglich dessen noch besondere Bestimmungen nachfolgen werden, wird aus Veterinären gebildet werden. Die Interessen der ausländischen Aus- steller werden durch Ernennung einer entsprechenden An-

zahl auswärtiger Preisrichter gewahrt werden.

7. Es steht den Ausstellern frei, behufs Aufnahms in den Katalog ausser ihrer Firma und dem Verzeichnisse der von ihnen ausgestellten Gegenstände auch statistische oder beschreibende Paten, welche auf diese Gegenstände Bezug haben, mitzutheilen. Um das Verzeichniss nicht unnöthig zu beschweren, dürfen diese Angaben den Raum von sechs Druckzeilen nicht überschreiten.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Aufnahme dieser eingesandten Notizen sowie die Redaetion, be- ziehungsweise Kürzung derselben bleibt dem Fachcomité

vorbehalten.

Besondere Annoncen können nur mit Zustimmung des

Generalcomité und gegen später bekanntzugebende Gebühren in den Katalog aufgenommen werden.

4. Die Gruppe XV, Veterinärwesen, umfasst folgende

sieben Unterabtheilungen:

a) Thierärztlicher Unterricht. abtheilung gelangen die wichtigsten Lehrmittel für den thierärztlichen Unterricht zur Ausstellung; es soll haupt- sächlich den einzelnen Lehranstalten die Möglichkeit ge-

boten werden, in erster Linie darzuthun, nach welcher

Richtung hin sie Besonderes geleistet haben.

b) Hygiene. Diese Abtheilung enthält Pläne, even- tuell Modelle über neuerbaute, den hygienischen Anforde- rungen entsprechende Stallungen, Zusammenstellungen über Morbidität und Mortalität der Hausthiere in solchen Stal- lungen, gegenüber in anderen hygienisch nicht entsprechend gebauten Stallungen; Nachweise über den Einfluss der Haltung und Pffege auf die Geundheitsverhältnisse der Hausthiere(Hautpflege, Fusspflege etc.).

e) Heffentliche Veterinärpflege und Seuchen- polizei. Unfasst den Stand des Veterinärpersonales, graphische Parstellungen über Viehstand und Viehbewegung und über die Ausbreitung der Thierseuchen und Invasſons- krankheiten, ferner die Bacteriologie und das Impfwesen.

d) Fleischbeschau. Umfasst das Schlachthaus- wesen in Bezug auf veterinär-polizeiliche Finrichtungen, eine vergleichende Darstellung der verschiedenen Schlach- tungsmethoden, Hilfsmittel zur Practischen Ausübung der Fleischbeschau, Parasiten, Präparate etc., graphische Dar- stellungen des Auftriebes auf Viehmärkten, der in den verschiedenen Ländern üblichen Eintheilung der Fleisch- qualitäten.

In dieser Unter-

8. Ausser den vorstehenden Bestimmungen sind für alle Aussteller auch noch die Bestimmungen des Special- reglements für die permanenten Ausstellungen unbedingt verbindlich, und hat jeder Aussteller zugleich mit der An- meldung eine diesbezügliche schriftliche Erklärung auf dem Anmeldeformulare abzugeben.

9. Alle öffentlichen Anstalten und Institute des In- und Auslandes, welche an dieser Ausstellung theilnehmen, sind von der Platzmiethe befreit.

Das Fachcomité für Veterinärwesen: Dr. Josef Bayer, Obmann. Alocis Koch, Schriftführer. Das Generalcomité für die allgemeine land- und forst- wirthschaftliche Ausstellung Wien 1890.

Das Präsidium: Josef Fürst Golloredo-Mannsfeld. Franz Graf Falkenhayn. Christian Graf Kinsky. Der Schriftführer: Adolf Hochegger.

Gegen Spath der Pferde ist in Amerika folgende Einreibung im Gebrauch: 17,0 Jod, 150,0 Kampher, 25,0 Rosmarinöl, 300,0 Terpenthinöl, 50,0 Petroleum und 600,0 Alcohol.

Herstellung von Carbollösungen. Bekanntlich scheidet sich aus 5 proc. Carbollösungen beim Erkalten auf + 4 Grad Carbolsäure in feinen Tröpfchen aus und die Lösung erscheint trübe; selbst wenn 1 Proc. Spiritus zu dem Carbolwasser zugesetzt worden, wie solches in Frank- reich vielfach Gebrauch ist, tritt diese Trübung und Aus- scheidung ein. Zur Verhinderung dieses Uebelstandes schlägt Houssaye einen Zusatz von 5 10 Proc. Glycerin vor. In dieser Weise bereitete 5 proc. Carbollösungen ge- frieren bei 4 bis 5 Grad C. zu Eis, ohne ein Ausscheiden von Carbolsäure zu zeigen, und ebenso blieb die Lösung klar bei dem Wiederaufthauen. Die Aetzwirkung der Car- bolsäure ist sehr verschieden, je nach dem Lösungsmittel. So wirken Lösungen in absolutem Alcohol und in wasser-

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