1. September.

Thiermedieinische Rundschau ete.

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teten Thieres derartige Veränderungen erleide, dass es in Folge derselben die menschliche Gesundheit zu schädigen geeignet sei, spricht sich das Urtheil nicht aus. Zwar führt der erste Richter an, die beiden Sachverständigen stimmten dahin überein, dass das Fleisch einer an Gedärme- entzündung erkrankten Kuh gesundheitsschädlich wirken könne; allein dies wird lediglich damit begründet, dass die schädliche Wirkungschon allein durch den Ekel ent- stehen könne, der bei Denjenigen hervorgebracht werde, welche nach dem Genusse von der Verendung oder Krank- heit der Kuh Kenntniss erhielten, und diese Motivirung genügt nicht, um die Gesundheitsgefährlichkeit des Fleisches annehmen zu lassen. Die Gesundheitsgefährlichkeit ist, wie das Reichsgericht früher eingehend erörtert hat, eine objective Eigenschaft, welche dem Gegenstande anhaften muss. Mag auch das Gefühl des Widerwillens gegen den Genuss derartigen Fleisches vielfach bestehen, und insofern die Bezeichnuugekelhaft zutreffen, so ist doch nicht alles ekelhafte auch gesundheitsschädlich. Wohl hat das Reichsgericht anerkannt, dass als zum Genusse ungeeignet oder minder geeignet, mit andern Worten als verdorben auch diejenigen Gegenstände bezeichnet werden müssen, deren Genuss in Folge einer Veränderung des normalen Zustandes zum Schlechteren Ekel erregt, und zwar nicht bloss bei dieser oder jener einzelnen Person, nach dem individuellen Geschmacke derselben, sondern nach der ge- meinen Anschauung oder doch nach der Anschauung der- jenigen Berufsklassen, welchen die Kauflustigen angehören.

Aber nicht einmal einen derartigen, ekelerregenden, durch eine qualitative und etwa auch äusserlich erkenn- bare Verschlechterung herbeigeführten Zustand des Fleisches hat der erste Richter hier festgestellt, sondern er meint nur im Anschlusse an das Gutachten eines Sachverständigen, dass Diejenigen, welche nach dem Genusse des Fleisches Von der Krankheit der Kuh(die Verendung muss als nicht festgestellt ausser Betracht bleiben) Kenntniss erhielten, sich ekeln und dadurch an ihrer Gesundheit geschädigt werden könnten. Von einem derartigen, nicht auf die Be- schaffenheit des Fleisches gestützten, sondern durch nach- tägliche Mittheilung entsehenden, je nach Geschmack, Bildungsgrad und Wohlhabenheit des einzelnen Käufers mehr oder weniger hervortretenden Widerwillen kann die Frage, ob das Fleisch objectiv geeignet sei, die mensch- Gesundheit zu schädigen, nicht abhängig gemacht werden.

Pin interessantes Urtheil wurde soeben in einem Process in Glasgow gefällt. Der dortige Gesundheitsbeamte hatte den Verkauf des Fleisches zweier Rinder, die mit allerdings nur wenig ausgedehnter Tuberculose der Pleuren behaftet waren, als gesundheitsschädlich inhibirt, obwohl bis dahin Fleisch von Thieren, die nur an 10caler Tuber- eulose gelitten hatten, in Glasgow, ebenso wie in den meisten anderen grossen Städten Englands, zum Verkauf zugelassen war. Der betreffende Metzger erhob begreif- licherweise Beschwerde. Der Richter trat jedoch der An- sicht des Gesundheitsbeamten bei und erkannte, dass das fragliche Fleisch zum Genuss ungeeignet war. Pas Urtheil ist von grosser Tragweite, weshalb auch die Gesellschaft Glasgower Fleischer Berufung gegen dasselbe ergriff. Von allen in Glasgow zur Schlachtung kommenden Thieren sind ½ Proc. mit Tuberculose pehaftet; nach dem bisherigen Gebrauch wurde etwa die Hälfte davon zum Verkauf zuge- lassen, die andere Hälfte wurde confiscirt. In Zukunft würde also ein weiteres ½ Proc. alles Fleisches dem Ge- nuss entzogen werden.(M. m. W.)

Der Gebrauch des Salieyls, welches derzeit viel als Zuthat bei Bier und Dunstobst zur besscren Conservirung desselben verwendet wird, ist durch ein Gutuchten des Obersten Sanitätsrathes in Wien als gesundheitsschädlich erklärt worden.

Ueber die antibacilläre Kraft des Perubalsam haben Bräutigam und Nowack Versuche angestellt (Centrbl. f. klin. Med. No. 24), die zu dem Ergebnisse führten, dass reiner Perubalsam Mikroorganismen in 24 Stunden zu vernichten im Stande ist, dass er jedoch verdünnt einer specifischen Wirkung auf Bacterien entbehrt. Die günstigen Resultate, die Landerer mit Perubalsam bei der Behandlung der Tuberculose erzielte, können also nicht auf eine antibacilläre Kraft dieses Mittels zurückge- führt werden, sondern beruhen entweder auf einer durch die Emulsion angeregtenaseptischen Entzündung, oder aber auf der Vernichtung gewisser Ptomainwirkungen, so zwar, dass das umgebende Gewebe trotz der Findringlinge lebenskräftiger bliebe; und während sonst die angrenzenden Zellen, durch jene Ptomaine geschwächt, für jede erneute Aussaat von Mikroorganismen einen gut vorbereiteten Nähr- boden gaben, nunmehr der unverletzie Körper rascher und kräftiger die Abwehr einzuleiten vermag. Damit würde vor Allem auch die gerühmte und von den Verfassern selpst beobachtete günstige Beeinflussung des Allgemeinbefindens erklärt werden.

Gegen Fussschweisse wird in der schweizerischen Armee ein aus 2 Theilen Alaun auf 10 Theile Talk be- stehendes Pulver benützt, das sich bestens bewährt haben soll; es ist ungiftig und auch für wunde Fässe gut ver- wendbar, was die Chromsäure nicht ist.

(Schw. Corr.-Bl.)

In einem Vortrage, den Dr. Me Laurin, der Vor- stand des Gesundheitsamtes von Neu-Süd-Wales, auf dem im Januar dieses Jahres in Melbourne stattgehabten inter- colonialen medicinischen Congress hielt, wies derselbe auf die grosse Häufigkeit des Abdominaltyphus in Australien hin. Von 100 000 Einwohnern sterben in Sydney jährlich 71,31, in Melbourne 52,98 an Typhus, während z. B. in London das Verhältniss 22,5, in Mänchen 14,5(Durch- schnitt der letzten 5 Jahre) auf 100 000 Einwohner beträgt. Das Maximum erreicht die Typhussterblichkeit alljährlich im März und April. Der Congress nahm eine Reihe von Resolutionen an, welche auf die Verminderung der Typhus- häufigkeit durch bessere Assanirung der Städte hinzielen. Der gleiche Reduer machte bemerkehswerthe Angaben über die grosse Verbreitung der Tuberculose in Australien, die er auf den Genuss tuberculösen Fleisches zurückzu- führen geneigt ist, nachdem die überaus grosse Häufigkeit der Tuberculose unter dem Vieh in Australien nachgewiesen ist. Zur Bestätigung dieser Ansicht führt er an, dass die Juden, die nur das Fleisch von ganz tadelfreiem Vieh zum Genuss zulassen, sehr viel weniger an Phthise leiden als die Christen: von den 4000 Juden, die in Neu-Süd-Wales leben, soll in den letzten 3 Jahren nur Einer an Phthise gestorben sein, während nach dem Verhältniss, wie es unter der übrigen Bevölkerung besteht, in der gleichen Zeit 13 14 Todesfälle an Phthise erfolgt sein würden.

Kaninchenplage. Die in Neu-Süd-Wales einge- setzte Commission zur Prüfung des von Pasteur vorge- schlagenen Verfahrens zur Ausrottung der Kaninchen, hat nunmehr ihren Bericht erstattet. Durch eingehende Ver- suche ist die Commission zu dem Ergebnisse gelangt, dass Hühnercholera nicht zu einer grösseren epidemischen Ver- breitung unter Kaninchen zu gelangen vermag; Thiere, welche mit den Microben verunreinigtes Futter geniessen, sterben zwar rasch, allein die Krankheit pflanzt sich nicht, wie dies bei Hühnern der Fall ist, epidemisch fort. Dieser Uuterschied soll darin begründet sein, dass pei den er⸗- krankten Hühnern Diarrhoe eintritt, durch welche der Krankheitskeim verbreitet wird, während Kaninchen keine Diarrhoe bekommen. Ein grösserer Erfolg lässt sich daher nur erzielen, durch Darreichung inficirten Futters, ein Ver- fahren, das vor der Verfütterung von Arsenik und Phos- phor nichts voraus hätte. Bei dieser Sachlage kann die Commission der Regierung nicht empfehlen, die allgemeine

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