1. August.

Thiermedieinische Rundschau e

als geniessbar begutachtet hätten. Der Einwand, dass das Fleisch durch Stehen an der Sonne verdorben worden wäre, ist nicht stichhaltig, da gesundes Fleisch durch die Aprilsonne in wenig Stunden nicht dergestalt geschädigt werden kann.

Wir geben somit unser Gutachten dahin ab,

dass nach dem ermittelten Sachverhalt nicht anzu- nehmen, dass die Beklagten sich bei der Unter- suchung und Begutachtung der am 3. April 1886 auf den Markt zu N. gebrachten, wegen Erkrankung an der Lupinosis geschlachteten Schafe eines schuld- baren Versehens schuldig gemacht haben.

Durch dieses Gutachten steht fest, dass die Beklagten sich weder einer Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse, noch der Unterlassung einer ihnen obliegenden Amtshand- lung schuldig gemacht haben(§ 11 des Finführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze), dass vielmehr peide Be- klagte pflichtgemäss und den Regeln der Wissenschaft entsprechend handelten, wenn sie das Fleisch der auf dem Markte zum Verkauf gestellten Hammel für gesundheits- schädlich erklärten und die Vernichtung desselben ver- anlassten.

Der Konflikt war deshalb für begründet zu erachten und die endgültige Einstellung des gerichtlichen Verfahrens auszusprechen.

Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Ober- verwaltungsgerichts und der verordneten Unterschrift.

Abdruck des vorstehenden Erkenntnisses des Königl. Ober-Verwaltungsgerichts bringe ich hierdurch zur öffent- lichen Kenntniss, indem ich das gewerbetreibende Publikum auf die demselben erwachsenden finanziellen Nachtheile noch besonders aufmerksam mache.

Cöslin, den 14. Juni 1889.

Der Landrath. von Gerlach.

Tagesgeschichte.

Per Herr Minister für die Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Se. Excellenz Pr. Freiherr Lucius von Ballhausen beging am 14. v. Mts. die Feier zehnjähriger Wirksamkeit als Minister. Die Heimathstadt des Herrn Ministers, Erfurt, liess ihm aus diesem Anlass den Ehrenbürgerbrief überreichen. Den Mittheilungen politischer Zeitungen gelegentlich dieses Er- eignisses entnehmen wir folgendes:

Das Co)legium der Stadtverordneten hat heute in seiner Sitzung beschlossen, dem Herrn Minister für die Landwirthschaft den Ehrenbürgerbrief überreichen zu lassen. Die Stadt Erfurt erledigt sich hiermit der Pflicht, einen ihrer ausgezeichnetsten Söhne nach Verdienst zu ehren und gebührenden Dank für das warme Interesse abzu- statten, welches Freiherr v. Lucius ihr alle Zeit bewahrt hat. Den äusseren Anlass zu dem Beschlusse der Ver- sammlung bot die Thatsache, dass am 14. Juli zehn Jahre verstrichen sind, seitdem der Herr Minister sein hohes Amt übernommen. Eine zehnjährige Wirksamkeit als Minister ist auch in unserem, stabiler als andere consti- tutionelle Staaten regierten Vaterlande nur wenigen Männern beschieden und man darf aus solcher Amtsdauer allein schon entnehmen, welch' vorzügliche Kraft in Pr. Lucius für die Angelegenheiten der Fandwirthschaft gewonnen wurde. Robert Lucius wurde geboren am 20. December 1835 als Sohn des in allen Kreisen der Bürgerschaft ver- ehrten und beliebten Herrn Johann Anton Lucius, dessen Namen noch heute die bekannte Firma am Anger trägt, und von seinem Vater mag ihm die Anhänglichkeit an die Stätte der Geburt, die Liebe zu unserem alten Erfurt als Erbtheil überkommen sein. Er besuchte das hiesige Gymnasium und studirte dann 1854 bis 1858 in Heidel- berg und Breslau Medizin, widmete sich aper alsbald auch

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der Landwirthschaft und entfaltete auf seinen Gütern Ball- hausen und Stedten eine rührige, erfolggekrönte Thätigkeit. 1860 machte er den spanischen Feldzug gegen Marokko, 1860 bis 1862 die preussische Expedition nach Ost-Asien als Gesandtschafts Arzt mit, und in den Feldzügen von 1864, 1866 und 1870 71 stand er als Landwehr-Cavallerie- Offcier in den Reihen der Kämpfer. Im Frühjahr 1870 wurde Dr. Lucius von einer freien Bürger-Vereinigung als Kandidat des Wahlkreises Erfurt für den Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt. Vom Fürsten Bismarck des freundschaftlichsten Umgangs gewürdigt, konnte er es mehr als einmal unternehmen, die Wünsche und Meinungen der Reichstagsmehrheit und diejenigen des Kanzlers mit einander anszugleichen, das gute Einvernehmen zwischen beiden Theilen zu schützen, Conflicten vorzubeugen und so den ungestörten Fortschritt der Gesetzgebung zu sichern. Einen Dank für diese Verdienste votirte ihm das Haus im Februar 1879 dadurch, dass er an Stelle des Fürsten Hohenlohe zum zweiten Vicepräsidenten gewählt wurde.

Am 28. Juni des obengenannten Jahres erbat Minister Friedenthal seine Entlassung. Zum Nachfolger desselben wurde am 14. Juli Dr. Robert Lucius ernannt, welcher hiernach sein Reichstagsmandat niederzulegen hatte Unter seiner Amtsführung wurde der darniederliegenden deutschen Landwirthschaft vor Allem ein ausreichender Schutz gegen die Coneurrenz des billig producirenden Auslandes gewährt. Mit Vorsicht und Umsicht betheiligte sich Dr. Lucius an der Erledigung anderer, sein Ressort berührender Fragen von ein- schneidender Bedeutung, so bei der Neuordnung der Rüben- zucker- und der Branntweinsteuer; durch seine nicht eben prunkenden, aber klaren und sachlichen Reden klingt ebenso- wohl die Sorge für eine bessere Zukunft der Landwirthschaft, wie der feste Wille, zuweitgehende selbstsüchtige Wünsche von der Schwelle abzuweisen In der Debatte wahrte er stets eine ruhige Höflichkeit gegen Andersdenkende, was ihm allordings dadurch erleichtert wurde, dass sein Arbeitsfeld im Allgemeinen den hitzigen, aufs Persönliche übergreifen- den Wortgefechten nicht ausgesetzt ist und die Redner der Opposition an einen leidenschaftslosen Verkehr mit ihm gewöhnt sind. Stets war Lucius weit entfernt, das Heil der bedrohten Landwirthschaft ganz allein in den Schutz- massregeln zu suchen, die der Staat ihr bieten konnte; vielmehr ist er unablässig bemüht gewesen, durch seine untergebenen Organe dahin zu wirken, dass die Viehzucht auf dem Lande gehoben, die Obstbaumkulturen vermehrt würden, dass die Bauern durch Gründung der Raiffeisen'schen Darlehnskassen dem Wucher sich entziehen und dass sie endlich EFinkaufs- und Verkaufsgenossenschaften bilden möchten, um die Einkäufe billig, die Verwerthung der Er- zeugnisse lohnend zu gestalten. Desgleichen widwete der Minister der Landesmelioration und der Aufforstung be- ständige Fürsorge, und die bedauerlichen Nothstände, welche durch Ueberschwemmungen in jüngster Zeit ver- ursacht wurden, liessen Niemandem weniger Ruhe als dem landwirthschaftlichen Minister.

Die Thätigkeit des Herrn Ministers ist von den Königen, denen er gedient, durch Verleihung vieler hoher Orden und im vorigen Jahre dadurch anerkannt worden, dass Dr. Lucius in den Freiherrenstand erhoben wurde. Wir Erfurter aber sind stolz darauf, ihn den Unseren zu nennen, und wenn wir ihm am heutigen Tage unseren herzlichen Dank für Alles darbringen, was er uns gethan, so verbinden wir damit zugleich den innigen Wunsch, dass ihm noch eine lange Laufpahn im Dienste des Vaterlandes beschieden sein möge. Die Ehre, die wir ihm bieten konnten, ist nicht derjenigen vergleichbar, die ein König bietet, aber als Zeichen der Dankbarkeit Erfurts wird sie ihm, wir sind dessen sicher, dennoch lieb und werth sein!

Den Wünschen der Heimathsstadt des Herrn Ministers für eine weitere segensreiche Laufbahn im Dienste des Vaterlandes schliessen sich die weitesten Kreise des thier-

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