1. Dezember.
Thiermedicinische Rundschau erc. 53
Die Ausführung der Resolution der consti- tuirenden(ersten) Delegirten-Versammlung be- züglich der Stellung der Pepartements- thierärzte, war von dem Vorstande der Centralvertretung ebenfalls aus Opportunitäts- rücksichten verschoben worden. Auf Vorschlag der Herren Schneidemühl-Halle und Esser- Göttingen wird von Frledigung derselben Abstand zu nehmen beschlossen, da bereits seitens des Ministeriums mit einer allmähligen Aenderung dieser Stellen vorgegangen wird.
Auf Vorschlag des Herrn Vorsitzenden wird hierauf eine Aenderung des§ 5 der Statuten dahin vorgenommen, dass der Ausschuss be- rechtigt ist, so oft es erforderlich erscheint, zu einer Sitzung zusammenzutreten.
Es wird nunmehr zu Punkt 2 der Tages- ordnung:„Thierärztliche Ehrengerichte“ übergegangen, wozu als Berichterstatter Herr Professor Dr. Esser in Göttingen das Wort erhält. Derselbe entwickelte des Näheren, dass die thierärztichen Vereine neben der Förderung der Wissenschaft auch den Zweck verfolgen müssen, nach Möglichkeit das Ansehen des Standes und der Mitglieder desselben durch Schädigungen Einzelner derselben zu schützen. Es ist deshalb schon seit längerer Zeit der berechtigte Wunsch geäussert worden, Ehren- gerichte, wie solche schon bei anderen Ständen in verschiedener Form beständen, auch in den thierärztlichen Vereinen einzurichten. Eimelne thierärztliche Vereine seien pbereits damit vor- gegangen, darunter auch der thierärztliche Verein für die Provinz Hannover. Redner verliest nun die wichtigsten Paragraphen der sehr ausführlichen Bestimmungen dieses Vereins und stellt am Ende seiner Mittheilungen den Antrag:
Die Oentral-Vertretung beschliesst, die Statuten des thierärztlichen Vereins Hannover für Errichtung von Ehrengerichten in einer möglichst für alle Vereine geeigneten Form vom Vorstande abändern zu lassen, und die ver- änderten Statuten den einzelnen Vereinen mit dem Anheimgeben zu übersenden, dieselben als Grundlage für Errichtung von Ehrengerichten zu verwenden.
Nach längerer Besprechung der Angelegenheit, an welcher sich die Herren Felisch-Inowraz- law, Müller-Stralsund, Ulrich-Breslau, Leon- hardt-Frankfurt, Brücher sen.-Hannover, Schmidt-Aachen, Henkert-Erfurt, Schneide- mühl-Halle und der Berichterstatter betheiligen, wird obiger Antrag angenommen.
Nach einer kleinen Pause werden dann die Verhandlungen wieder aufgenommen und zunächst beschlossen, dem erkrankten Mitgliede des Vor- standes, Dr. Albrecht-Berlin, durch eine aus
dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter be- stehende Abordnung die Wünsche der Central- vertretung für seine baldige Wiederherstellung zu übersenden.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:„Das Rang- verhältniss der preussischen Kreisthier- ärzte“ übergehend, erhält Herr Dr. Steinbach- Münster, welcher in Vertretung des erkrankten Dr. Albrecht die Berichterstattung übernommen hatte, das Wort.
In sehr eingebender Weise und theilweise bezugnehmend auf den in dieser Zeitschrift Bd. II, Nr. 22 veröffentichten Vortrag erörtert der Redner die jetzige Stellung des Kreisthierarztes gegenüber derjenigen, welche ihm nach seinem Bildungsgange, seiner gesellschaftichen Stellung und den Ansprüchen des Staates thatsächlich gebührt.
Der Antrag des Herrn Berichterstatters geht dahin, an den Herrn Minister für die Land- wirthschaft, Domänen und Forsten ein näher begründetes Gesuch zu richten, die Kreisthier- ärzte der sechsten Rangklasse einzureihen.
Bei der Besprechung des Antrages ist Herr Brücher-Hannover der Ansicht, es müsse mit der Rangerhöhung auch eine materielle Auf- besserung der Stellung der Kreisthierärzte erstrebt werden, um dieselben von der Abhängigkeit von der Privatpraxis, die vielfach die Stellung und die Thätigkeit der beamteten Thierärzte schädige, zu befreien.
Herr Müller-Stettin tritt für eine Gleich- stellung der Kreisthierärzte mit den Kreisphysikern ein, da die Ansprüche an beide Stellungen fast die gleichen wären und der Grad der Vorbildung in nicht zu ferner Zeit ebenfalls derselbe werden müsse.
Herr Schneidemühl-Halle möchte dringend davon abrathen, ein pekuniäres Interesse mit den Bestrebungen für Erhöhung des Ranges der Kreis- thierärzte zu verbinden. Ganz abgeschen davon, dass der Wohlstand der Kreisthierärzte sich ge- hoben habe in letzter Zeit, sei auch naturgemäss mit einem höheren Range eine bessere materielle Stellung verbunden. Wollte man jedoch mit der Rangerhöhung gleichzeitig eine Aufbesserung der materiellen Stellung erstreben, so könnte dies nur nachtheilig wirken. Im Weiteren ist Redner auch der Meinung, man solle in dem Gesuche einen bestimmten Rang nicht angeben, sondern sich im Allgemeinen auf Erstrebung eines höheren Ranges beschränken.
Herr Steinbach-Münster und Herr Esser- Göttingen treten den Ausführungen des Herrn Müller-Stettin entgegen und meinen, dass zur Zeit eine Gleichstellung des Ranges der Kreis- thierärzte mit demjenigen der Kreisphysiker nicht


