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16 Thiermedicinische Rundschau ete.

1888. No. 2.

Section für Veterinärmedicin im Kreise der Ge- sellschaft deutscher Naturforscher und Aerzte. Im weiteren Verlaufe seiner Ausführungen ent- wickelte Redner noch seinen Standpunkt bezüglich der medicinal-amtlichen Stellungen bei den Re- gierungen und glaubte, dass die medicinal- und veterinärpolizeilichen Verrichtungen zweckmässig in die Hand eines entsprechend vorgebildeten Mannes gelegt werden sollten.

Da dieser Theil der Ausführungen des Redners vielleicht als besonderes Thema der Tages- ordnung hätte gewählt werden müssen. so konnte nach Lage der Geschäftsordnung nicht gut in eine Besprechung eingetreten werden. Wir glauben aber annehmen zu können, dass den von dem Herrn Redner in Vorschlag gebrachten Aenderungen in der Stellung der Veterinär- Medicinalbeamten bei den Königl. Regierungen von keiner mit den Verhältnissen vertrauten Seite zugestimmt sein würde.

Alsdann constituirte sich die Section indem sie für die erste Sitzung Herrn Professor Dr. Esser-Göttingen zum Vorsitzenden und für die ganze Dauer der Sitzungen die Herren Salm- Köln und Koll-Köln zu Schriftführern wählte.

In die Tagesordnung eintretend, erhält zu- nächst Herr Dr. Schmidt-Mühlheim-Wiesbaden das Wort zu seinem Vortrage:über die Be- ziehungen der Thiermedizin zur Hygiene. In ſast einstündigem Vortrage entwickelte der- selbe unter Heranziehung einer grossen Zahl von Beispielen aus dem Gesammtgebiet der Thier- medicin, deren Beziehungen zur Gesundheitspflege. Leider ist es nicht möglich in Gestalt eines kurzen Auszuges die Ausführungen des Redners, welche zum Theil recht bemerkenswerthe Streif- lichter warfen auf Unvollkommenheiten und Fehler sowohl bei der Haltung und Pflege der Thiere, wie auch bei Verwerthung des Fleisches für die menschliche Nahrung, hier wiederzu- geben.

Da nach Beendigung des Vortrages die für die Verhandlungen der Section an diesem Tage festgesetzte Zeit bereits weit überschritten war, wurde sowohl von einer Besprechung des Vor- trages, wie auch von weiteren Verhandlungen Abstand genommen. Nach Wahl des Vorsitzen- den für die nächste Sitzung, des Herrn Depar- tementsthierarzt Schell-Bonn, wurde die Sitzung geschlossen.

In der zweiten Sectionssitzung, welche am Mittwoch den 18. im Zoologischen Garten stattfand, begründete zunächst Herr Departements- thierarzt Dr. Schmidt-Aachen seine Auffassung betreffend Entschädigung der Thierbesitzer für Ver- luste durch Milzbrand. Auf die Verhältnisse in

Sachsen, Baden und Württemberg hinweisend ist

Redner der Ansicht. dass auch für Preussen die gleiche Massregel sehr zweckdienlich sein und zur Verminderung bezw. Beseitigung des Milzbrandes wesentlich beitragen würde.

Bei der Besprechung des Gegenstandes weist zunächst Kreisthierarzt Wolff-Cleve auf einen Erlass des Herrn Ministers für die Landwirth- schaft an eine Provinzialvertretung hin, worin derselbe sich gegen eine staatliche Entschädigung an die Besitzer für Verluste durch Milzbrand erklärt. Auch einer zweiten Petition von der- selben Seite an den Herrn Minister, zu gestatten, dass einzelne Landesbezirke aus den Reservefonds für Verluste an Bot? und Lungenseuche obige Entschädigungen zahlen könnten, hat sich das Ministerium ablehnend verhalten. In den Gründen des ablehnenden Bescheides führt der Herr Mi- nister aus, dass man die Gesammtheit nicht für Aufbringung dieser Kosten heranziehen könne. Redner ist weiter der Ansicht, dass eine Obduc- tion der an Milzbrand gefallenen Cadaver nicht nothwendig; es würde genügen durch rein bak- teriologische Untersuchung entnommener Blut- proben die Diagnose sicher zu stellen.

Herr Departementsthierarzt Schell-Bonn möchte die letzten Ausführungen des Redners nicht theilen, hält vielmehr Obduction und bak- teriologische Untersuchung für erforderlich zur Diagnose.

Im weiteren Verlaufe der Besprechung, an welcher sich noch die Herren Schell-Bonn, Schmitt- Geldern, Stelkens-Strehlen, Dr. Schmidt-Aachen betheiligten, wurde überein- stimmend erklärt, dass die doppelte Zahl von Milzbrandfällen, welche amtlich festgestellt wurde, verheimlicht würde; in zahlreichen Fällen würde auch das Fleisch der Thiere, mit oder ohne Wissen der Besitzer, für die menschliche Nahrung verwerthet.

Auf besondere Anregung des Vorsitzenden erklärt sich die Section mit der Auffassung ein- verstanden, dass durch eine Entschädigungs- leistung für die an Milzbrand zu Grunde ge- gangenen Thiere aus Provinzialmitteln ein wirk- sames Mittel geschaffen würde, die Krankheit einzuschränken und allmählig zu tilgen.

Der Gegenstand wird hierauf verlassen und

es ergreift Herr Departementsthierarzt Schell-

Bonn das Wort zu seinem Thema: DieGewähr- leistung beim Viehhandel nach dem Ent- wurfe des Deutschen Civilgesetzbuches. Iu eingehender Weise beleuchtet der Herr Redner die Unzweckmässigkeit der von der Commission des Entwurfes vorgeschlagenen gesetzlichen Be- stimmungen und legt einen auf Grundlagen des gemeinen Rechts pearbeiteten Entwurf für die petreffenden gesetzlichen Bestimmungen vor.