15. Angust.

Thiermedieinische Rundschau etec. 277

wechseln. Es wurde beschlossen, Hamm als Centralpunkt der Provinz und als Stadt mit den besten Eisenbahnver- bindungen jedes zweite Jahr zu wählen, im Uebrigen dem Vorstande zu überlassen, abwechselnd eine geeignete Stadt für die Versammlungen in den Regierungsbezirken Minden, Münster und Arnsberg zu wählen.

Dr. Steinbach-Münster begründete ausführlich seinen Antrag: Die Centralvertretung preuss. thierärztl. Vereine zu ersuchen, bei dem Herrn Landwirthschaftsminister dahin vorstellig zu werden, dass den Kreisthierärzten der Rang der Staatsbeamten VI. Klasse verliehen werde. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.(Das bez. Referat findet sich ausführlich in der heutigen Ausgabe dieser Zeitschrift.)

Dr. Steinbach trug ferner seinen Antrag Die Central- vertretung zu ersuchen, bei dem Herrn Kriegsminister da- hin vorste)lig zu werden, dass den Rossärzten nach etwa 4jähriger rossärztlicher Dienstzeit der Rang der Militär- Intendantur-Sekretariats-Assistenten d. h. der geringste Rang der oberen Militärbeamten verliehen werde, vor, welcher allgemeinen Beifall fand und einstimmig mit der Massgabe angenommen wurde, dass schon demnächst ein Druck- exemplar des Referats dem Herrn Inspektor für das Militär- Veterinär-Wesen mit der Bitte um Prüfung und Unter- stützung des Antrags eingesandt werde.

Der Vortrag des Kreisthierarztes Grebe-Altena über einen Fall von Asthma dyspepticum fiel aus, weil Grebe behindert war, der Versammlung beizuwohnen.

Um die hierdurch verursachte Lücke in der Tages- ordnung auszufüllen, trug Dr. Steinbach ein seitens des

Der Thierärztliche Generalverein für die Pro- vinz Hannover hat am 27. d. Mts. im Gesellschafts- hause Langelaube seine zahlreich besuchte 27. Gene- ralversammlung unter dem Vorsitze des Herrn Prof. Dr. Rabe abgehalten. Ueber den Verlauf derselben berichten wir vorläufig Folgendes. Der Versammlungssaal war mit den lorbeerumkränzten Büsten der hochseligen Kaiser Wilhelm und Friedrich, sowie des Kaisers Wilhelm II. festlich geschmückt. Nach Eröffnung der Versammlung, welcher auch die beiden Ehrenmitglieder, Senator Dr. Schläger-Hannover und Professor Dr. Pütz-Halle bei- wohnten, warf Herr Professor Dr. Rabe zunächst einen kurzen Rückblick auf die dem deutschen Volke durch den Tod seiner beiden Kaiser auferlegte schwere Prüfung, ge- dachte mit warmen Worten der Herrschertugenden der hohen Entschlafenen und forderte die Versammlung zum ehrenden Angedenken zum Erheben von den Sitzen auf.

Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten und vom

Herrn Geiss der Kassenbericht erstattet, aus welchem zu

bemerken ist, dass das Vermögen des Vereins 3600 Mk.

Königl. Regierungs-Präsidiums von ihm verlangtes Gut-

achten über die Frage,ob in Preussen nicht approbirte Personen zum Selbstdispensiren von Thierarzneien befugt seien, vor, sowie ein gerichtsseitig von ihm gefordertes Gutachten darüber,ob diejenigen Ochsen des Klägers, welche am 23. März d. J., Vormittags 9 Uhr und Nach- mittags 2 Uhr geschlachtet sind und in deren Magen sich noch eine Futtermenge von 188 Pfund bezw. 165 Pfund befand, zuletzt am Mittag vorher gefüttert sein können. Beide Gegenstände wurden mit grossem Interesse entgegen-

genommen.(Wir werden demnächst das Gutachten über

das Selbstdispensiren der Kurpfuscher bringen. Red.)

Darauf wurde vom Dep.-Thierarzt Johow-Minden der

Entwurf einer Provinzial-Polizei-Verordnung, betreffend die Controlle des Pferdefleisch-Verkaufs, verlesen und berathen.

Schliesslich bat Dr. Stein bach um weitere Einsendung von Beiträgen zum Fonds für das Gerlach-Denkmal,

empfahl den Besuch der vom 18. 28. Sept. d. J. zu Coeln

stattfindenden Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte und erklärte, nachdem die Rechnungslage richtig befunden und das Protokoll der Sitzung verlesen worden war, die Versammlung für geschlossen.

Ein gemeinschaftliches Mittagessen sowie ein Ausflug nach dem benachbarten Bade bezw. den dortigen Anlagen hielt die grössere Mehrzahl der Theilnehmer noch mehrere Stunden gemüthlich zusammen.

zufähren.

und dasjenige der Wittwenkasse 7500 Mk. beträgt. Die Finnahwen des Vereins haben sich auf 1395 Mk. und die Ausgaben auf 1193 Mk. belaufen, während die Wittwen- kasse eine Einnahme und Ausgabe von 560 Mk. gehabt hat. Unter den Ausgaben des Vereins figurirt die zweite Rate zur Errichtung des Gerlach-Denkmals mit 300 Mk. Wittwenpensionen sind an 18 Wittwen mit 557 Mk. ge- zahlt worden. Die Rechnung wurde einer Commission zur

Prüfung überwiesen und nach Richtigbefund dem Rendan-

ten Entlastung ertheilt. Der Verein hat 7 Mitglieder durch Tod und Wegzug verloren, dagegen 2 Personen neu auf- genommen. Die Mitgliederzahl beträgt zur Zeit 161, wird sich aber in nächster Zeit durch Neuaufnahme jüngerer Collegen erhöhen. Herr Docent Tereg-Hannover hielt nun einen längeren und interessanten Vortrag über die neuesten fieberwidrigen Arzneimittel mit entsprechenden Erläuterungen an einer Wandtafel. Hierauf referirte Herr Professor Dr. Esser-Göttingen über die Gewährleistung beim Vichhandel nach dem Entwurfe zum bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich. Derselbe beleuchtete die in Betracht kommenden§§ 381 bis 411, 463 und 502 des Gesetzentwurfs des Näheren und bemerkte dabei, dass es das Recht und die Pflicht der Thierärzte sei, diesen Entwurf, soweit er sich auf den Viehhandel beziehe, vom technisch- wissenschaftlichen Standpunkte aus einer gewis- senhaften Prüfung zu unterwerfen und, falls er dem modernen Standpunkte der thierärztlichen Wissenschaft nicht gerecht werde, im Interesse der Rechtssicherheit an massgebender Stelle dagegen Bedenken geltend zu machen. Von allen Interessenten, besonders aber seitens der Thier- ärzte sei seit langer Zeit eine einheitliche Gesetzgebung bezüglich der Gewährleistung beim Viehhandel für das Deutsche Reich angestrebt worden. Obschon seitens der Thierärzte stets und überall die allgemeine Haftpflicht empfohlen sei, habe der Entwurf das deutschrechtliche Princip zur Richtschnur genommen. Nach demselben solle der Veräusserer nur für bestimmte sog. Hauptmängel oder Gewährsmängel für eine bestimmte Zeit. Gewährsfrist, haften. Dies habe in früherer Zeit, wo die Thierheilkunde noch keinen festen wissenschaftlichen Boden gehabt, Be- rechtigung gehabt, heute aber, wo man conerete Fälle sicher beurtheilen könne, nicht mehr. Es sei aber auch unmöglich, im Gesetze alle erheblichen und verborgenen Krankheiten der Hausthiere, die sehr mannigfach seien und unbestimmte Entwickelungszeit hätten, namentlich auf- Werde der Entwurf Gesetz, so involvire das- selbe für den Käufer in recht vielen Fällen eine Rechts- verweigerung. Der Gegenstand rief eine lebhafte Discus- sion hervor, an welcher sich unter Anderen die Herren Rabe-Hannover, Pütz-Halle, Röttger-Heiligendorf, Grosswendt-Hannover und der Referent betheiligten.

44