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Thiermedicinische Rundschau ete.
1887. No. 24.
der Veterinäre abgeholfen werden.
Die zur Zeit von den Letzteren bei der Aufnahme ge- forderte schulwissenschaftliche Vorbildung bietet die Garantie für ein ernstes Verständniss der akademischen Freiheiten deren sich die Studenten an den Universitäten und andern Hochschulen erfreuen dürfen.
Die Studienzeit und die zu absolvirenden Fächer sind durch getetzliche Bestimmungen vorgeschrieben. Hierdurch aber und durch die Natur der Sache ist von vornherein ein gewisses System in das Studium gebracht und die Auf- einanderfolge in demselben von selbst gegeben. Eine Be- vormundung der Studirenden, wie sie bisher üblich war, ist daher überflüssig, was am besten durch das medieinische Studium bewiesen wird, welches mit dem thierärztlichen in dieser Hinsicht auf gleicher Stufe steht. Die Vortheile der Lernfreiheit würden dagegen hier ebenso frucht- und segenbringend sein, wie sie es bisher noch überall ge- wesen sind.
Da die Studirenden bei der jetzigen Organisation der Thierarzneischulen als Zöglinge von Fachschulen betrachtet werden, so haben sie nur Theil an den für die Schule etatsmässig bewilligten meist schr beschränkten Beneficien, entbehren aber aller Vorrechte, die sie als academische Bürger haben würden In dieser Bezichung ist besonders hervorzuheben: Die Benutzung der Universitäts-Bibliotheken, das Anrecht auf Stipendien, die für Studirende im All- gemeinen ohne Rücksicht auf ein besonderes Studium ge- stiftet sind, die Institute u. s. w. Ihre Schülerqualität schadet aber ihrem Anschen unter den Studirenden an den Universitäten und anderen Hochschulen, gleichwie der Achtung des ganzen Standes und dürfte die Ursache sein, warum viele, für den
erleichterte Benützung gemeinnütziger
thierärztlichen Beruf vorzüglich befähigte junge Männer
dem Studium der Phierarznéiwissenschaft fern bleiben.
Es ist betrübend, dass die Jünger der Pharmacie, der
Zahnheilkunde, der Landwirthschaft, welche nur den Nach- weis der wissenschaftlichen Qualification zum eivjährig- treiwilligen Dienst zu liefern haben, den Anspruch auf die vollen Bechte der academischen Bürger besitzen, während derselbe den höher vorgebildeten Studirenden der Thier- heilkunde im Allgemeinen verweigert ist.
Man beklagt, dass Mangel an thierärztlichen Lehr- kräften und an tüchtigen Veterinärpolizeibeamten bestehe, dass die Gutachten der thierärztlichen Sachverständigen unzulänglich, unzuverlässig seien. Diesen Mängeln kann doch offenbar nur durch eine zwechmässigere Ausbildung Die Einseitigkeit der Bildung, welche man den Thierärzten vorwirft, kömmt von dem Unterrichte in der Fachschule her. Will allgeweine Bildung von den Thierärzten gleich wie von den übrigen höheren Beamten gefordert werden, und diese Forderung ist durch die derzeitigen Verhältnisse begründet, So gebe man den thierärztlichen Bildungsanstalten den Charakter und die Einrichtung der Hochschulen und gestatte den Studirenden der Thierheilwissenschaft dieselbe Lernfreiheit wie den academischen Studenten die allein durch diese Freiheit die aligemeine Bildung sich erwerben können.
Pine Vermindung der Zahl der Studirenden darf durch die Erhöhung des Ranges der thierärztlichen Lehranstalten nicht befürchtet werden, denn mit der Erhöhung des Masses der Vor- und der Fachbildung für die deutschen Thier- ärzte ist auch jedesmal die Zahl der Jünger des Faches gestiegen.
Da nun die Qualität der Veterinärmedicin als Wissen- Schaft nicht mehr bezweifelt werden und der Gegenstand, den sie behandelt, ein Grund für eine niedere Stellung derselben, ebenso wenig wie bezüglich der Forst- und Landwirthschaft abgeben kann, so dürfte nur der Kosten- punkt ins Gewicht fallen, wenn der einmüthigen Bitte der Vertreter des Veterinärfaches um Erhebung der thier- ärztlichen Lehranstalten zum Range einer Hochschule mit entsprechender Organisation stattgegeben werden sollte.
Bedenkt man aber, dass der nächste Nutzen der höheren Entwicklung der Veterinärmediein für die Landwirthschaft und die allgemeine Hygiene, insbesondere auch für das Specialstudium dieser Wissenschaften, abfällt, so dürfte es bei den dermaligen Bestrebungen, die Landwirthschaft und die öffentliche Gesundheitspflege zu fördern und zu heben, nicht schwer fallen, die Mittel zu finden, welche die Erfüllung der Bitte der deutschen Thierärzte erfordern werden.
Der gehorsamst Unterzeichnete gestattet sich, den Be- richt über die Verhandlungen des deutschen Veterinärraths am 30. und 31. März v. J. zur hochgeneigten Kenntniss- nahme beizulegen.
Ich zeichne ehrfurchtsvoll als
Eines hohen gehorsamster Karlsruhe, den 10 Januar 1886. Dr. med. A. Lydtin, Medisinalrath. Präsident des deutschen Veterinärrathes.
— PDas an die Universität Göttingen aus Aulass ihres 150 jährigen Jubiliums gerichtete Glückwunsch- Schreiben des llerrn Prof. Pütz hat folgenden Wortlaut:
Halle a. S., den 3. August 1887. Sr. Magnificenz dem Herrrn Prorector Consistorialrath Professor Dr. Ritschl, z. H. des Senates und des Lehr-
körpers der Universität in Göttingen.
Dem gesammten Lehrkörper der Universität in Göttingen bechrt sich der ergebenst Unterzeichnete zum hundertundfünfzigjährigen Jubiläum der ehrwürdigen alma mater Georgia Augusta die herzlichsten Glück- wünsche auszusprechen. Der Stand, in dessen Namen dies geschieht, erfreut sich in academischen Kreisen Peutschlands bis jetzt im Allgemeinen nur geringer Sympathien, weil die missglückten Versuche„in früheren Feiten die Thierheilkunde an den Universitäten einzu- bürgern,“ unrichtig gedeutet worden sind. Da Vor- urheile, wenn auch erst nach hartem Kampfe um Recht und Licht, schliesslich überwunden zu werden pflegen, 8o zweifele ich nicht, dass ebenso, wie die menschen- ärztliche Ohirurgie, für welche Lorenz Heister in den ersten Decennien des vorigen Jahrhunderts zu Helmstedt pahnbrechend in Universitätskreisen auftrat, in letzteren auch die Thiermedicin dereinst zur vollen Anerkennung gelangen wird. Es war ein verhängnissvoller Missgriff, diese Disciplin in den Universitätsverband einfügen zu wollen, bevor sie aus ihren empirischen Anfängen bis zur Wissenschaft sich emporgearbeitet hatte. Nachdem dies aber in relativ kurzer Zeit in dem Maasse gelungen ist, dass die preussischen Veterinär-Unterrichtsanstalten durch K. K. Gabinetsbefehl vom 20. Juni d. J. zu Hoch- schulen erhoben worden sind, glaube ich es wagen zu dürfen, heute an die naben verwandtschaftlichen Be- ziehungen zu erinnern, welche zwischen Menschen- und Thierheilkunde thatsächlich bestehen. Ohne diese Be- zichungen wäre es nicht möglich gewesen, dass im Ver- laufe von kaum mehr als hundert Jahren, seit der Zeit, wo nach dem Vorgange Frankreichs, in Deutschland die ersten Thierarzneischulen errichtet worden sind, diese zu Hochschulen sich emporgearbeitet hätten. Alle grundlegenden medicinischen und naturwissenschafclichen Fächer ſeferten der Thierheilkunde das bereits bearbeitete Material, aus welchem sie, trotz der Ungunst mancher anderer Verhältnisse. das Fundament eines soliden Baues der thiermedicinischen Wissenschaft aufführen konnte. Es ist wohl selbstverständlich, dass das im Jahre 1771 bis 1772 in Göttingen gegründete Veterinär-Institut bei pei dem damaligen niedrigen Stande der Thierheilkunde


