15. Juli
Thiermedicinische Rundschau etc. 243
Bücherschau.
Lehrbuchderallgemeinen und speciellen pathologischen Anatomie. Von Dr. Ernst Ziegler, Professor der pathologischen Anatomie und der allgemeinen Pathologie an der Universität Tübingen. Fünfte neu bearbeitete Auflage. 2 Bände. Mit 703 theils schwarzen, theils bunten Abbildungen und einer Chromolithographie Jena, Verlag von Gustav Fischer. 1887. Preis 25 Mk.
Die erste Abtheilung der I. Auflage dieses vortreff- lichen Werkes erschien um die Mitte des Jahres 1881; dieselbe erlebte somit innerhalb 6 Jahren vier neue Auf- lagen, welche in Folge des aussergewöhnlichen Abganges zum Theil notwendig wurden, bevor die zweite Hälfte des Buches fertig war. Diese erschien erst 1885; ihre Ausgabe erlitt einestheils durch die Uebersiedelung des Autors von Freiburg i. B. nach Zürich und von da nach Tübingen eine unvorhergesehene Verzögerung.
Die vorliegende 5. Auflage ist in dem speciellen Theil grösstentheils neu bearbeitet, indem nicht nur die schon in den früheren Auflagen enthaltenen Abschnitte zum Theil völlig umgestaltet, sondern auch mehrere Capitel neu aufgenommen worden sind, wodurch die Zahl aller Ab- bildungen auf 703 gestiegen ist.
Der specielle Theil des Buches hat rungen erfahren Alle mikroskopischen Abbildungen sind vom Autor selbst, die Originale zu den Abbildungen makroskopischer Präparate vom Universitäts-Zeichner Herrn Genter in Tübingen angefertigt. Dieselben sind durchgängig sauber und klar, so dass sie den in anziehender Sprache, wie in logischer Anordnung geschriebenen Text deutlich Veranschaulichen. Unter den päthogenen Spaltpilhen sind auch die bei den Infectionskrankheiten der Thiere in Betracht kommenden mit berücksichtigt, wodurch der in der Veterinär- wissenschaft vorhandene Mangel einer speziellen patholo- gischen Anatomie der Hausthiere so gut als möglich erträglich gemacht wird. Deshalb kann ich das gediegene und von Seiten des Verlegers dementsprechend schön aus- gestattete Werk meinen Fachgenossen aus vollster Ueber- zeugung recht angelegentlich empfehlen.
Prof. Dr. Pütz, Halle a. S.
geringere Aende-
Personalien.
Auszeichnungen. Zum ersten Rector der thier- irztlichen Hochschule zu Berlin wurde pis zum 1. April 1889 Professor Müller ernannt. Dem Medicinalrath Dr. Dammann in Hannover ist der Charakter„Geh. Regierungs- rath“ verliehen worden.
Beförderungen. Veterinär 1. Kl. Zwengauer zum Stabsveterinär. Veterinäre 2. Kl Schwinghammer, Kriegelsteiner und Mayrwieser zu Veterinären 1. Kl
Ernennungen und Anstellungen. Thierarzt Mulotte in Schirmeck zum Schlachthausinspector in Diedenhofen. Zum Unterveterinär des Friedensstandes Joseph Atten- hauser und Thierarzt Joseph Neuwirth in Ellingen. Thier- arzt Ruser in Ermsleben wurde zum Vorsteher des Schlacht- hauses in Kiel ernannt. Dem Thierarzt Max Friedrich Richard Arndt zu Schweidnitz jst die von ihm bisher interemistisch verwaltete Kreisthierarztstelle des Kreises Schweidnitz definitiv verlichen worden.
Versetzungen. Stabsveterinär Böck als technischer Vorstand derselben. Föringer zum 4. Feld Art.-Regmt. Jordan zum 2. Train-Bataillon.
Niederlassungen und Wohnsitzreränderungen. Thierarzt J. Heyn von Seidenberg nach Berlin.
zur Lehrschmiede Stabsveterinär Veterinär 1 Kl.
Todesfälle. Bezirksthierarzt Marggraf in Fusel. Thierarzt Löwel in Rüdersdorf. Kreisthierarzt Louis in Diedenhofen.
Offene Stellen.
Offene amtliche Stellen.
— Kreisthierarztstelle des Kreises
i. Elsass.
Lothringen.
— Bezirksthierarztstelle für den I. Verwaltungs-
bezirk Weimar. Jährl. Gehalt 1200 Mk., Transportfixum
300 Mk. Bewerbungen an das Grossherzogl. Staatsministerium zu Weimar, Departement des Innern.
Offene nicht amtliche Stellen.
— Ermsleben bei Ballenstedt. Näheres durch den Magistrat.
Diedenhofen Bewerbungen an das Ministerium von Elsass-
Briefwechsel. Herrn L. in M. Die Unfallversicherung in Cöln a. Rh. wird gleichfalls für jene Zwecke empfohlen. Die Prämie für 10000 Mk. mit 10 Mk. Entschädigung pro Tag der Arbeitsunfähigkeit beträgt etwa 75 Mk. Näheres durch die Gesellschaft.
Herrn K. Tg. Das Missgeschick der sonst glücklich verlaufenen Operationen beraht gewiss auf ausgedehnter Entfernung des Mesenteriums; auch pei Darmresectionen am Menschen muss grösste Vorsicht bei Loslösung des Mesenteriums beobachtet werden. Nicht resecirte Parm- abschnitte, bei denen das Mesenterium abgeschnitten, gehen gangränös zu Grunde. Blutversorgung fehit.
Herrn D. in E. Die Annoncen und Reclamen des Thierarztes F. Dauske in Einbeck für seine„Thierarznei- waarenhandlung“ haben wir bereits in No. 12 der Rund- schau unter„Briefwechsel“ erörtert. Warum machen Sie nicht Anzeige bei den zuständigen Behörden, anstatt uns diese Sache einzusenden?
Herrn St. in P. Allerdings wendet man neuerdings die feberwidrigen Mittel sehr selten noch an; dafür robo- rirende Diät. II. Nasse Binden— in Carbollösung ge- taucht— werden jetzt meist für derartige Verbände benutzt. Die Listerschen Grundsätze sind hier verlassen worden.
Herrn K. in W. Vor 4—6 Wochen kann eine Be- rücksichtigung Ihrer Wünsche nicht erfolgen. Wiederholt haben wir erklärt, dass die Verwerthung nach dem Patum des Einganges geschieht.
Herrn F. in G. Am Kopfe jeder Nummer finden Sie die Thatsache angegeben, dass diese in Form und Er- scheinungsweise geänderte Zeitschrift die neue Folge der im Jahre 1885 begründeten„Rundschau auf dem Gebiete der Thiermedicin“ darstellt.
Herrn D. in T.„Es thut mir lang' schon weh, dass ich Pich in der Gesellschaft seh“. Nach Ihrem Handeln wird man über Sie richten.
Herrn K. in H. Die Kurpfuscherei ist pisher nicht gesetzlich verboten, nur von bestimmten Bedingungen ab- hängig. Kurpfuscherei am Wohnort des Kurpfuschers ist zulässig; ausserhalb des Wohnsitzes jedoch, nach§ 56 a. 1. der Gewerbeordnung verboten. Verpoten ist auch sowohl am Wohnorte wie im Umherziehen der Verkauf und das Feilbieten von Arznei- und Geheimmitteln.( Gewerbeordnung). Dieses Verbot trifft sowohl die Kur- pfuscher wie die approbirten Thierärzte. Die letzteren dürfen nur die bei Ausübung ihrer Praxis nöthigen Arznei- mittel abgeben.
Herrn H. in M. Besten Dank; wird verwerthet.
Herrn K. in T. Auch von anderer Seite haben wir erfahren, dass neuerdings durch kriegsministerielle Ver- fügung den Militärthierärzten die Mitgliedschaft in thier- ärztlichen Vereinen verboten sein soll.
Herrn F. in B. Der Leserkreis erstreckt sich auf alle Culturländer. Wir müssen darauf einige Rücksicht nehmen. „Wer Vieles bringt, wird Manchem etwas bringen.“
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