242 Thiermedicinische Rundschau ete.
1887. No. 20.
dass die autoritative Stellung, welche die staatliche An- erkennung einer ärztlichen Standesvertretung verleiht, es ermöglichen wird, Einrichtungen an diese Organisation anzuschliessen, welche, wie beispielsweise die Versorgung der Wittwen und Weisen von Aerzten, langgehegte Wünsche der Aerzte zu erfüllen geeignet sind.“„Welchen Gang diese Entwickelung nehmen wird, heisst es am Schlusse der ministeriellen Verfügung, und welche Bedeutung die Aerztekammern gewinnen werden, wird wesentlich von der eigenen Thätigkeit der Aerzte abhängen. Ich hege aber zu dem Gemeinsinn und der anerkannten Tüchtigkeit der preussischen Aerzte das Vertrauen, dass sie auf der gege- benen Grundlage erfolgreich weiter bauen werden und dass dadurch das Ziel, welches die Finrichtung einer ärztlichen Standesvertretung verfolgt, voll und ganz erreicht werden wird.“— Hoffen und wünschen wir, dass auch die preussi- schen Thierärzte bald eine gleiche Eimichtung besitzen, deren sich die Collegen in Bayern, Baden, Württemberg und Hessen schon lange erfreuen.—
— DPDas königl. Ministerium des Innern in Würt- temberg hat cen Kreisregierungen durch Erlass vom 1. Februar d. J. mitgetheilt, dass bei auf polizeiliche An- ordnung getödteten Thieren eine unbedingt tödtliche Krank- heit im Sinne des§ 62 Ziffer 1 des Viehseuchengesetzes nur dann anzunehmen ist, wenn das Verenden des Thieres in Folge der Krankheit demnächst erfolgen müsste.
— An der thierärztlichen Hochschule in Berlin beginnt am 8. August ein bacteriologischer Cursus.
— DPie Feier des zehnjährigen Bestehens des thier- ärztlichen Centralvereins für die Provinz Sachsen, die thüring. und anhalt. Staaten findet Mittwoch den 10. August d. J. im„Prinz Karl“ zu Halle a. S. statt. Aus der wissenschaftl. Tagesordnung:„Ueber die forensische Bedeutung des Dummbollers der Pferde“. Berichterstatter Thierarzt Fischer-Halle a. S und Departementsthierarzt Oemler-Merseburg.
— Die Generalversammlung des thierürztlichen Vereines der Oberpfalz und von Regensburg findet Sonntag den 24. Juli vormittags im„Hötel National“ zu Regenspurg statt Aus der Tagesordnung: Vortrag über „ein Beitrag zur Phatologie und Pherapie des fluor albus beim BRinde“. ieferent: Bezirksthierarzt Imminger- Kemnath.
— Die thierärztlichen Hochschulen in Preussen. An leitender Stelle haben wir Näheres über jenes erfreu- liche Ereigniss mitgetheilt, das wir unseren Lesern in voriger Nummer nur mit kurzen Worten melden konnten. Es freut uns, dass gegenüber vielen anderen Vorschlägen, eine schon im Jahre I885 im ersten Jahrgang dieser Zeit- schrift gebrauchte Benennung als dauernde Bezeichnung unserer thierärztlichen Unterrichtsinstitute gewählt worden ist.— Mit jener Erfüllung eines der vornehmsten Wünsche des thierärztlichen Standes haben wir gewiss Verzeihung pei dewjenigen Theile unserer Leser und Freunde ge- funden, deren zahlreiche Anfragen über den Stand der Angelegenheit sowohl privatim wie öffentlich von uns un- peantwortet blieben. Wir glaubten es als zwingende Pflicht ansehn zu müssen, über alle uns bekannt gewordenen Vorgänge bis zur endgültigen Entscheidung der Sache Stilischweigen zu beobachten. Die Thierärzte Preussens werden in Bethätigung ihres Dankes für das Prreichte stets eingedenk sein, dass neben dem Herrn Minister auch der Unterstaatssecretär im Ministerium für die Landwirth- schaft, Excellenz Marcard, als Vorsitzender der technischen
Deputation für das Veterinärwesen die Erhebung der Thierarzneischule zur Hochschule mit regem Eifer betrieben und unterstützt hat. Nicht minder werden sie es auch dem Pecernenten für thierärztliche Angelegenheiten im Ministerium, Herrn Geh. Ober-Reg.-Rath Beyer, stets Dank wissen, dass er den Wünschen stets Wohlwollen und För- derung zu Theil werden liess.— Dem Gefühl der Freude über das Erreichte wird nun aber, wie wir hören, zu Be- ginn des nächsten Wintersemesters ein weithin sichtbarer Ausdruck verliehen werden Die Studirenden der berliner thierärztlichen Hochschule gedenken gemeinsam mit den prac- tischen Thierärzten eine grössere Feier mit Festfahrt und Festkommers zu veranstalten und werden sich zu diesem Zwecke mit der Centralvertretung der thierärztlichen Vereine Preussens in Verbindung setzen. Näheres wird seiner Zeit mitgetheilt werden.
— Für die Königl. thierärztliche Hochschule in Berlin ist unter dem 29. Juni d. J. von dem Herrn Minister für die Landwirthschaft, Domänen und Forsten ein provisorisches Statut erlassen worden, das in erster Linie die Befugnisse des Rectors und des Lehrer- collegiums regelt. Die Entscheidung aller wichtigen, die Hochschule betreffenden Fragen ist in die Hände des Docentencollegiums gelegt, und jedem Ordinarius in den von ihm vertretenen Lehrfächern völlige Selbstständigkeit auch hinsichtlich der Verwendung der dafür ausgeworfenen Geldmittel verliehen. Bezüglich der Studirenden heisst es im § 27 Die Studirenden sind den allgemeinen Landesgesetzen und polizeilichen Verordnungen, sowie den besonderen Disciplinar-Vorschriften der Hochschule unterworfen. Dis- ciplinarstrafen sind: 1. Verweis durch den Rector; 2. Ver- weis vor versammeltem Lehrercollegium durch den Rector; 3. Aufhebung der Honorarbefreiung und anderer Unter- stützungen; 4. Androhung des Ausschlusses von der Hoch- schule; 5. Ausschluss von der Hochschule. Ueber die Verhängung der zu 2—5 bezeichneten Strafen entscheidet das Lehrer-Collegium. Gegen die Strafe zu 5 kann Rekurs an den Minister eingelegt werden. Auf die in die Hoch- schule aufgenommenen Militär-Eleven finden die Be- stimmungen dieses Paragraphen keine Anwendung.— In einer der nächsten Nummern hoffen wir Raum für Auf⸗- nahme des Statuts zu erübrigen.
— Die von Dr. Börner begründete Deutsche medi- einische Wochenschrift(Redacteur Dr. Guttmann) bringt in No. 27 einen grösseren Aufsatz über die thierärztlichen Hochschulen Preussens, der anscheinend von sehr berufener Seite verfasst, der thierärztlichen Wissenschaft und ihrer Hochschule volle Anerkennung zollt. Wir behalten uns vor, darauf zurückzukommen.
— Pas öffentliche Ankündigen und Anpreisen von Arzneien und Geheimmitteln ist in Berlin durch Polizei-Verordnung vom 30. Juni d. J. verboten worden.
— Per XV. deutsche Aerztetag, welcher am 4. Juli d. J. in Dresden tagte hat nach langer und lebhafter Pis- cussion folgenden Antrag des Dr. Aub-München bezüglich der Finschränkung der Kurpfuscherei angenommen. Der XV. deutsche Aerztetag erklärt:„Die Wiederherstellung des gesetzlichen Verbots der Ausübung der Heilkunde durch nicht hierzu approbirte Personen ist anzustreben unter der Voraussetzung, dass die vom X. deutschen Aerztetag(in Nürnberg 1882) bei Berathung der Grundzüge einer deutschen Aerzteordnung als fundamental bezeichneten Rechte der approbirten Aerzte-Freizügigkeit. Freiwilligkeit der Hilfe- leistung, freie Vereinbarung des ärztlichen Honorars u. s. w. ungeschmälert aufrecht erhalten bleiben.“
— Die Generalversammlung des thierärztlichen Kreisvereins für Oberfranken findet am Sonntag den 7. August d. J. vormittags 11 Uhr im Rathhaussaal zu Bamberg statt. Aus der Tagesordnung: Ueber Finrichtung bacteriologischer Qurse im Königreich Bayern. 2. Ueber die internationale Thierschau in Frankfurt a. M.


