1 Oberhessisches 0 25 i 1 0 10 Intelligenz- und Rreis-Blatt. 55 43. Freitag den 28. October 1342.

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3638333BTTT c 8SEETTTTFTD.. 353S333TPTbTbTbTGTbCTTFTXTXTXTXX 9 Kreisräathliche Bekanntmachungen. 6 Zu Nr. K. G. 11191. Gießen am 18. October 1842.

Betreffend: Die Anschaffung und Unterhaltung der Ortstafeln am Ein⸗ und Ausgange der an Staats- und Prvinzialstraßen gele⸗ genen Ortschaften.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an smmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises.

Nachstehende hoͤchste Verfuͤßsung vom 7 d. M. erhalten Sie in Abschrift mit der Auflage, binnen 4 Wochen zu berichten, wie viele Tafeln der bezeichneten Art Sie in Ihrer Gemarkung auf den Staats- und Provinzialstraßen und ebenso wie viele solcher Sie auf den unten be⸗ zeichneten Vicinalwegen noͤthig haben und namentlich in welcher Art, d. h. mit welchen Orts namen diese Tafeln beschrieben werden mußten.

Zu Nr. D. 14811. 5 Darmstadt am 7. October 1842.

Kut.

Betreffend: Wie oben. a Das Großherzogl. Hessische

Ministerium des Innern und der Justiz

* an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. . Unter Bezug auf unser Ausschreiben vom 25. Nov. v. J., zu M D. 18180, eroͤffnen N wir Ihnen, daß das Großh. Ministerium der Finanzen die Anschaffung der Ortstafeln an den Staats- und Provinzialstraßen aus dem Straßen⸗Unterhaltungsfonds auszusetzen sich be⸗ * wogen gefunden hat. Da es jedoch als sehr wünschenswerth erscheint, daß dergl. Ortstafeln wenigstens an allen frequenten Straßen eingefuͤhrt werden, so beauftragen wir Sie, dahin zu wirken, daß auf Kosten der Gemeinden(in dritter Classe) an dem Ein- und Ausgange der . Ortschaften, und zwar nicht blos auf den Staats und Provinzialstraßen, sondern auch auf schel, den frequenten Vicinalwegen, die Ortstafeln an den zur Bezeichnung des Fuß- oder Reiter⸗ pfad es bestimmten Pfloͤcken, in so weit es noch nicht geschehen ist, angebracht werden. Wir