Jedenfalls ist den Ortsvorstaͤnden die eigenmaͤchtige Entlassung der Feldschuͤtzen, aus welchem Grunde es auch sein mag, bei Strafe untersagt, dagegen aber auch der Buͤrgermeister zur Verantwortung zu ziehen, wenn er es unterlaͤßt, von Dienstvergehen der Feldschuͤtzen oder sonsti⸗ gen Maͤngeln und Gebrechen des Feldschutzes die pflichtmaͤßige Anzeige zu machen:
Hiernach sind die Ortsvorstaͤnde zu instruiren.
du Thil. v. Stein.
Zu Nr. K. G. 1232. Grünberg am 23. Februar 1842.
Betreffend: Die Verrechnung der von einzelnen Gemeinden zu bezie⸗ henden Feldstrafen in der dritten Classe.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Burgermeister dieses Kreises.
Nach hoͤchster Verfügung sollen in denjenigen Gemeinden, welche Feldstrafen zu beziehen haben, solche vom Jahr 1843 an, in der dritten Classe(M 64 des Buͤdgets) verein nahmt werden, wonach Sie sich bemessen werden.
5 Ou g ie k.
Zu Nr. K. G. 1233. i Grünberg am 23. Februar 1842.
Betreffend: Die Instruction für die Feldschützen, insbesondere die von denselben als Erkennungszeichen zu tragenden Schilde.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grunberg.
an sämmtliche Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises.
Nach der Schlußbestimmung des§. 1 der Instruction fuͤr die Feldschutzen haben solche als Erken nungszeichen fuͤr ihre Eigenschaft als Feldschützen messingene Schilde nach einem vor⸗ geschriebenen Muster zu tragen. Ich werde diese Schilde fuͤr alle Feldschuͤtzen des Kreises nach dem bestimmten Muster anfertigen lassen. b
Das Kuppel, worauf das Schild befestigt ist, wird unter dem Rocke getragen, in der Weise, daß wenn der Rock aufgeknoͤpft wird, das Schild sogleich auf der Brust sichtbar wird.
Ouvrier.
Bekanntmachungen.— Zu diesem Nachlaß gehören folgende Grund, 1 ücke:
Edictalladung. 221 IX. 178 a. 165 Klftr. Acker auf der Reipfütze, 46) Alle diejenigen, welche Ansprüche an den r 3* Nachlaß der ledig verstorbenen Barbara Hermann s XV. 19. 161 auf der Haide an H von Atzenhain machen können, werden aufgefordert, 5 n Becker, diese dahier im Termin 1487 IV. 115. 145„ Wiese im Streithain an
den 27. April l. J., früh, G. K sogewiß anzumelden, gegenfalls dieselben nicht wei⸗ 0 B zer berücsichtigt Ae f selben nicht wei⸗ g XIII. 303. 147„ n an


