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5 Oberhessisches 84 f 2— Intelligenz-und Kreis-Blatt 25. c Freitag den 24. Juni 1842.
Die für das dahier in zeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; .. Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.
Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 6403. Gießen am 20. Juni 1842.
Betreffende Sicherstellung des Pferdebedarfs für den Fall einer 5 Mobilmachung der Bundescontingente.
5 Der Großherzoglich Hessische i Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großherzogliche Bü germeister dieses Kreises. Unter Mittheilung der in Abschrift nachstehenden hoͤchsten Verfugung vom 8. d. M. weise ich Sie an, alsbald nach Inhalt derselben die geeigneten Untersuchungen anzustellen, desfallsige Ver— zeichnisse aufzunehmen uno solche unfehlbar inne halb 4 Wochen einzusenden. Ich setze hierbei das Vertrauen in Sie, daß Sie die erforderliche Untersuchung moͤglichst genau, unter Zuziehung sachverstaͤndiger Personen, vornehmen, und daß Sie namentlich in die fraglichen
Verzeichnisse alle in Ihrer Gemeinde befindlichen Pferde aufnehmen. In Beurl. Großh. Kreisraths,
N der Kreissekretär Dr. Spamer.
Zu Num. D. 9311. Darmstadt am 8. Juni 1842. Betreffend: Wie oben. 0 Das Großherzogl. Hessische
Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzogl. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe.
Da wir eine moͤglichst genaue Kenntniß von der Zahl der in dem Großherzogthum der— malen vorhandenen, zum Militaͤrdienste tauglichen Pferde zu erhalten wünschen, so beauftragen wir Sie, die Burgermeister anzuweisen, die in den einzelnen Gemeinden vorhandenen Pferde, welche zum Millitaͤrdienst sich eignen, auszumitteln, in eine Liste einzutragen und letztere Ihnen vorzulegen.— Es sind N s
1) nur solche Pferde in die Listen aufzunehmen, welche in einem Alter von 4 bis 10 Jahren
stehen, dabei einen kraftigen Körperbau, eine Große von 14% bis 16% Faust Landmaas (die Faust zu 4 rheinl. Zollen gerechnet) und keine Hauptfehler haben.. 2) In den aufzustellenden Listen ist anzugeben, wie viele der vorhandenen, zum Militaͤrdienst tauglichen Pferde vorzugsweise zu Reitpferden und wie viele zu Zugpferden sich eignen. Wir bemerken in dieser Beziehung, daß die Große der Reitpferde zu 14% bis 16 und der Zugpferde zu 15 bis 16% Faust anzunehmen ist. 1 3) Ausgenommen von der Aufnahme in die Liste sind die Pferde der Mitglieder des Großh. „Hauses, die Militaͤrdienstpferde, die Dienstpferde der Civilbeamten und die Pferde der
Posthalter.
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