ä HODberhessisches
Intelligenz- und Kreis- Blatt . W33. Freitag den 19. August 1842.
N Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt eister bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden;
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1 dhe 9—— 5——„. 1 10 RKreisräthliche Veka seuchtig⸗ Zu Nr. K. G. 8577. Gießen am 16. August 1842. den, ist Betreffend: Den Hebammen⸗-Unterricht in der Entbindungs⸗Anstalt zu Gießen. werden. a»Der Großherzoglich Hessische 15 Kreisrath des Kreises Gießen alle au„ ee 5. 5 s 5 0 an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. wert Nachstehend theile ich Ihnen das mir in rubricirtem Betreff zugekommene Schreiben des mit dem Großh. Provinzial⸗Commissaͤrs' der Provinz Oberhessen in Abschrift zur Nachricht und Nachach— Wb tung mit, wobei ich Sie verantwortlich mache, daruber zu wachen, daß die genannte Zeit 5„genau eingehalten werde. r. In K. NC. Kein onx. 5. bschri ft. 5 ist, sin 8 f n Zu Nr. P. C. 2358. Gießen am 12. August 1842. gen) 90 Wo- Betreffend: Den am 1. September 1812 beginnenden Hebammen⸗ ct Unterrichtskurs in der Hebammenschule zu Gießen. 3 Der Großherzoglich Hessische f schma-. 8 a a 8 N 7 Provinzial-Commissair der proboinz Oberhessen an sammtliche Großherzogliche Kreisräthe dieser Provinz und den Großh. Hessischen c. Landrath zu Lauterbach. Nach einem Schreiben vom 26. Novbr. 1841 soll jedesmal der Hebammenunterricht döm 1. Marz bis zum letzten Mai, und vom 1. Septbr. bis zum letzten November ertheilt werden. finden, Da nun nach einer Benachrichtigung der Direction der Entbindungs-Anstalt dahier die meisten dieselbel. Hebammenschuͤlerinnen nicht am 1. Maͤrz, sondern viel spaͤter erschienen sind, und dadurch im 0 Unterricht viel Störung veranlaßt worden ist, so ersuche ich Sie, da der zweite Lehrkursus mit un
dem 1. September l. J. beginnt, die Gemeinden gefaͤlligst anzuweisen, daß die betreffenden „ Schuͤlerinnen sich auf diesen Tag puͤnktlich einzufinden hatten, uberhaupt werden Sie dafür gefaͤlligst Sorge tragen, daß in Zukunft die angegebene Zeit punktlich eingehalten, damtt durch
ouisd'er
i sind!“ zu spaͤtes Erscheinen im Unterricht keine Storung mehr hervorgerufen wird. der Ar⸗ 5 R., C., hon dt,, f ydt Stock.
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