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Oberhessisches
Intelligenz- und Kreis-Blatt 37. Freitag den 16. September 1842. 0
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt 9 bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden;
päter eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt 4 l
per Zeile 2 kr.
Kreisrathliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 9669. Gießen am 13. September 1842.
Betreffend: Die Kosten für die von den Gemeinde⸗Einnehmern zu stellenden Cautionen. l
f Der Großherzoglich Hessische i Kreisrath des Areises Gießen an saͤmmtliche Großherzogliche Zurgermeister dieses Kreises. Die in nachstehendem Ministerialamtsblatt ergangene Anordnung, bringe ich hierdurch zu Ihrer Kenntniß, um sich darnach in vorkommenden Fallen zu bemessen.
C. Knorr. 31.
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Zu Num. D. 13352. Darmstadt am 24. August 1842. Betreffend: Wie oben. 1 15 5 5 5 Das Großherzoglich Hessische 5 Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen 8 und saͤmmtliche Großh. Kreisraͤthe. Zur Beseitigung der bisher in Bezug auf die Bezahlung der rubricirten Kosten bestandenen Verschiedenheit verfugen wir hiermit allgemein, daß fuͤr die Zukunft die Kosten der Cautionsstellung von dem Gemeinde Einnehmer als ein zur Erlangung der Stelle nothwendiger Aufwand zu
bestreiten sind. 8 In Verhinderung des Staatsministers.
(L. S.) v. Lehmann. ie r Zu Nr. K. G. 9653. Gießen am 14. September 1842.
Betreffend: Den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche in verschiedenen Gegenden der hiesigen Provinz. Der, Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Ich theile Ihnen das in Abschrift nachstehende Ausschreiben Großh. Provinzial⸗Commissaͤrs dahier unter der Weisung mit, alsbald dasselbe in Ihren resp. Gemeinden zu veröffentlichen und strenge
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