medaille zweiter Classe beschlossen, wovon hauptsaͤchlich in Faͤllen Gebrauch gemacht wer⸗ den soll, wo es sich um Anerkennung solcher Verdienste handelt, fuͤr welche die großere Verdienst⸗ 5 medaille, als mehr fuͤr Verdienste um die vaterlandische Landwirthschaft überhaupt bestimmt, N nicht geeignet sein wurde. Ganz besonders ist dieselbe aber fuͤr solche Gr. Buͤrgermeister be⸗ . stimmt, welche sich durch Foͤrderung der landwirthschaftlichen Interessen ih⸗ rer Gemeinden besonders auszeichnen, wie z. B.: durch Hinwirkung auf gute Be⸗ 1 nutzung der Gemeindeguͤter, gute Handhabung der Feldpolizei, Consolidation zerstuͤckelter Fel⸗ der, bessere Regulirung der Gemarkungsgewanne, Rectification von Baͤchen, Anlagen von Be⸗ wässerungen und zweckmaͤßigen Flachs⸗Roͤstgruben, Wald⸗Kulturen, Abschaffung des Furchelns und der Rasenstreifen als Grenzezeichen, Unterhaltung guter Felowege und ausgezeichneter Ge⸗ meindezuchtbullen, Einfuhrung von Viehversicherungs⸗Cassen u. s. w.; welcher Beschluß hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß kommt, daß sich der Verein unter Ruͤcksprache mit den Gr. Kreis- und Landräthen und den landwirthschaftlichen Bezirks-Vereinen von selbst die noͤthigen Notizen uͤber die einer Auszeichnung durch diese Medaille Wuͤrdigen verschaffen wird. Gießen, den 1. December 1841. 1— De Praͤsident des landwirthschaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen. N l In dessen Abwesenheit:
158 5 5
5 E. ä Schneider, Vicepraͤsident.
1 vdt. A. Gros. X G. 2 5 8 7 8
8 5—— 2 e.
Zu Nr K. G. 10,269. Grünberg am 5. Januat 1842.
Betreffend: Die Verbesserung des Düngerwesens und der Wiesen.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Großherzoglichen Burgermeister dieses Kreises.
Diejenigen Großherzl. Bürgermeister, welche den in obiger Beziehung unterm 23. October v. J. Nr. 44 des Kreisblattes aufgegebenen Bericht noch nicht erstattet haben, werden aufge⸗ fordert, solchen unfehlbar binnen 8 Tagen zu erstatten, widrigenfalls mit unangenehmer Ver⸗ fügung vorgegangen wird. Jugleich mache ich hierauf aufmerksam, daß es auf der dritten Seite jene; Blatts, Zeile 2, statt„Wahrheir“ Mehrheit heißen muß, und welcher Druck; fehler zu berichtigen ist.
Ouvrier. —— Bek anntm achungen. manu werden aufgefordert, sich binnen A Wochen, 8 von Erscheinung dieses in den öffentlichen Blättern Edictalladung. angerechnet, bei Großh. Landgericht zu melden und
geeignete Anträge zu stellen. Nach Ablauf dieser
264) Heinrich Scharmann, Färber zu Felda, Frist wird erwähntes Arrangement vo
welcher auch einige Zeit zu Helpersbain ansässig Die Großh. Bürger 5 1 gewesen, hat mit seinen Gläubigern, und diese Bezirks haben dies öffentlich in ihren Gemeinden Gläubiger haben unter sich ein Arrangement über verkünden zu lassen und den Vollzug zu bericht die Abtretung und Vertheilung der überschuldeten Ulrichstein den 12. Decbr 1841 6 eee Masse des Ersteren abgeschlossen. Etwaige unbe⸗ Großh. Hess. Landgericht dal
Dittmar.
kannte Gläubiger des besagten Heinrich Schar⸗


