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Gießen, den 12. Mai 1885.
Betreffend: Die Wittwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer, insbesondere die Höhe der Pensionen und der jährlichen Beiträge. 5
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Großherzogliche Kreisant Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Gemeinde-Einnehmer des Kreises.
Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Gr. Ministeriums des Innern und der Justiz erhalten Sie zur Kenntnißnahme und Nachachtung.
Dr. Boekmann.
Zu Nr. M. J. 9634. Darmstadt, am 6. Mai 1885.
Betreffend: Wie oben. 3 Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz Abtheilung für Schulangelegenheiten
die Großherzoglichen Kreisämter.
Nachdem durch das Gesetz vom 28. April d. J., die Wittwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer, insbesondere die Höhe der Pensionen und der jährlichen Beiträge betreffend,(Regierungsblatt Nr. 8) die 1 Größe der Pensionen der Wittwen⸗ und Waisen von Volksschullehrern auf Vierhundert und Fünfzig
Mark jährlich und die Beiträge der zur Theilnahme an der Schullehrer-Wittwen— und Waisenanstalt be⸗ rechtigten und verpflichteten Lehrer bezw. Lehrerstellen auf Zweiundvierzig Mark jährlich mit Wirkung vom 1. April 1885 an festgesetzt worden sind, beauftragen wir Sie, nach Maßgabe des Ausschreibens Großh. Ministeriums des Innern vom 9. März 1875 zu Nr. M. J. 13569 das Geeignete zu veranlassen.
5 Knorr. 1 Achenbach.


