Ausgabe 
11.6.1885
 
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4.

N Gießen, am 11. Juni 1885. Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge.

Da s

Großherzogliche Kreisant Gies 1 an 5 die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. l Unter Bezugnahme auf das nachstehend abgedruckte Ministerial-Amtsblatt beauftragen wir Sie, am 1 1. October l. J. Bericht hierher zu erstatten, ob die Gemeinderechnungen für das abgelaufene Etatsjahr an

5 Sie abgegeben worden sind. Diese Berichte sind künftig stets am 1. October zu erstatten. 1 Ein Exemplar dieses Ausschreibens wollen Sie an die Gemeinde-Einnehmer abgeben. . 1 Dr. Boekmann. 2 ö.

9. g 1

a 5 Zu Nr. M. J. 5844. Jarmstadt, am 17. März 1885. ö 8 f Betreffend: Wie oben.

b Das Großherzogliche 1 Ministerium des Innern und der Justiz

an

1*.»Zur

f ö die Großherzoglichen Kreisämter.

. 0

g 1 Nach einer Mittheilung der Großherzoglichen Ober-Rechnungskammer wird der Termin für die . Ablieferung der Gemeinderechnungen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien(Ministerial-Amtsbl. Nr. 7

3 von 1881) häufig von den Gemeindeeinnehmern nicht pünktlich eingehalten. Solche Unregelmäßigkeiten sind 5 nicht nur für den Gemeindehaushalt, die rechtzeitige Aufstellung und Prüfung der Gemeindebüdgets, sondern

4 auch für den geordneten Geschäftsbetrieb der betheiligten Behörden von nachtheiligem Einfluß. Diesem Uebel , 9 stande sind einzelne Kreisämter mit Erfolg durch die Anordnung begegnet, daß von den Bürgermeistereien der Landgemeinden zum 1. October jeden Jahres Bericht über die erfolgte Abgabe der Gemeinderechnung Seitens der 9 Rechner erstattet und gegen die säumigen Rechner nachdrücklich vorgegangen wird. Im Einverständniß mit Groß 1 herzoglicher Ober-Rechnungskammer halten wir für angemessen, daß allgemein hiernach verfahren wird. Wir weisen Sie daher an, für die Folge im Monat Juni eine entsprechende Aufforderung an die Bürgermeistereien zu erlassen

und den Vollzug der einschlägigen Vorschriften streng zu überwachen. Ein Exemplar Ihres desfallsigen Aus schreibens wollen Sie jedesmal an die Großherzogliche Ober-Rechnungskammer gelangen lassen.

Köhler.

.

Finger.