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Gießen, am 20. Februar 1884.
Betreffend: Die Großherzogliche Entbindungsanstalt und Frauenklinik zu Gießen.
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Großherzogliche Ertisant Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt in rubricirtem Betreff vom 16. Mai 1882, Nr. 5, werden Sie wiederholt zur Bedeutung von Interessenten darauf hingewiesen, daß in- die gynäkologische Station der Frauenklinik zu Gießen bemittelte und unbemittelte an Unterleibsleiden leknde Frauen, sowie Schwangere in größerer Anzahl aufgenommen werden können, und daß Unbemittelten nicht nur unentgeltliche Aufnahme und Verpflegung, sondern auch Ersatz der Reisekosten gewährt werden kann.
Dr. Boekmann.


