Ausgabe 
5.5.1884
 
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Gießen, am 5. Mai 1884.

Betreffend: Die Einfuhr von Vieh, inbesondere von Schafen nach Großbritannien und Frankreich.

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Graßhetzuglithe Krtisant Gießen

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die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Ortspolizeibeamten des Kreises.

Nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. April l. J. ist seitens des Reichskanzlers darauf hingewiesen worden, daß es im Interesse der Ausfuhr von Vieh, insbe⸗ sondere von Schafen, nach England nnd Frankreich, um dem Auslande jeden Vorwand zu etwaigen Sperrmaß regeln gegen die Einfuhr von Vieh aus Deutschland zu nehmen, geboten erscheine, in jeder thunlichsten Weise darauf hinzuwirken, daß die Abwehr und Tilgung uͤbertragbarer Viehseuchen durch energische Maßregeln ge sichert und die Beförderung kranker Thiere, sowie die Verschleppung von Ansteckungsstoffen verhindert werde.

Wir weisen Sie mit Rücksicht hierauf an, sorgfältig darüber zu wachen, daß den bestehenden Vor⸗ schriften gemäß überall eine Ueberwachung der Viehmärkte durch die Kreisveterinärärzte stattfindet.

Weiter beauftragen wir Sie, sofern in Ihren Bezirken Thiere in größerer Anzahl behufs Transports mit der Bahn in das Ausland verladen, oder aus einem auswärtigen Staate kommende größere Transporte Vieh, welches zum Weitertransport bestimmt ist, ausgeladen werden, jedesmal zu veranlassen, daß eine Unter⸗ suchung der zu verladenden bezw. der ausgeladenen Thiere durch einen beamteten Thierarzt vorgenommen wird, damit der Beförderung kranker Thiere oder Verschleppung von Seuchen thunlichst vorgebeugt wird; von einer thierärztlichen Untersuchung der Thiere in derartigen Fällen ist nur dann abzusehen, wenn dieselbe kurze Zeit vorher auf einem reichsinländischen Viehmarkt aufgerieben waren und somit bei dieser Gelegenheit nach ge⸗ setzlicher Vorschrift, einer thierärztlichen Besichtigung unterzogen worden sind. Die Kosten dieser thierärztlichen Untersuchungen von Viehtransporten fallen der Criminal- und Polizeikasse zur Last.

Die Vorstände der Eisenbahnen sind von uns ersucht worden, Ihnen von jedem an einer Station zur Verladung bezw. zur Ausladung kommenden größeren Viehtransporte thunlichst frühzeitig Kenntniß geben zu lassen. a n

Dr. Boekmann.