Ausgabe 
19.12.1884
 
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14 N F 7 Gießen, am 19. December 1884. Betreffend: Jahresbericht des Fabrik⸗Inspectors für 1884.

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.. Das Großherzoglitze Kteisant Gießen

Großh. Polizeiamt Gießen, sowie an die Großh. Bürgermeistereien Heuchelheim, Hungen,

Lich, Wieseck, Alt⸗Buseck, Bellersheim, Daubringen, Dorf⸗Gill, Garbenteich, Groß⸗Buseck, 5

Grünberg, Holzheim, Klein⸗Linden, Lang⸗Göns, Laugsdorf, Lauter, Leihgestern, Lollar, Londorf,

Muschenheim, Obbornhofen, Odenhausen, Oppenrod, Queckborn, Nodheim, Rödgen, Staufen⸗

berg, Steinbach, Trais⸗Horloff, Utphe, Watzenborn⸗Steinberg, Burkhardsfelden, Nuttershausen und Ober⸗Hörgern.

Den anliegenden Auszug aus einem Verzeichnisse der im Kreise Gießen befindlichen, der Aufsicht des Großh. Fabrik⸗Inspektors unterliegenden Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen übersenden wir Ihnen mit dem Auftrage, die sechs letzten Spalten desselben nach dem Stande des 31. December 1884 auszufüllen. Sie werden in der Lage sein, die vier letzten Spalten der Anlage auf Grund des Formulars C, welches Sie in Gemäßheit der Anweisung für die Ortspolizeibehörden vom 10. December 1878, betr. Ausführung der Vor⸗ schriften der Gewerbeordnung über die Arbeitsbücher u. s. w.(Anzeiger Nr. 296 vom 1878 und Nr. 1 von 1879) anzulegen haben, eventuell auf Grund des nach§ 138 der Gewerbeordnung in den Fabrikräumen ausgehängten Verzeichnisses der jugendlichen Arbeiter, leicht und rasch auszufüllen. Auch die Zahl der erwachsenen Arbeiter über 16 Jahren, welche in den zwei vorhergehenden Spalten einzutragen sind, werden Sie durch Umfrage ohne erhebliche Mühe ermitteln können. f Behufs richtiger Ausfüllung der Anlage bemerken wir Folgendes: 1) Insoweit darin Gewerbe vertreten sind, welche nur zu gewissen Zeiten des Jahres betrieben werden und zur Zeit der Erhebung der Arbeiterzahlen für den Jahresbericht nur wenige oder 1 gar keine Arbeiter beschäftigen(3. B. Ziegeleien und Dampfdreschanstalten), sind die für die Zeit 1 3 des Betriebs solcher Anlagen im Jahre 1884 gültigen Arbeiterzahlen einzutragen. 2) Die im Jahre 1884 neu entstandenen Fabriken(d. h. gewerbliche Betriebe mit mehr als 10 Arbeitern und solche mit regelmäßiger Benutzung von Dampfkraft, sowie Hütten und Bauhöfe), welche etwa in anliegendem Auszuge nicht aufgenommen sind, sind zuzusetzen, und bei den Betrieben, welche im Jahre 1884 aufgehört haben, ist eine bezügliche Bemerkung zu machen. 2 Schließlich sprechen wir die Erwartung aus, daß Sie aus der Erhebung der Arbeiterzahlen Veran 9 lassung nehmen werden, gleichzeitig eine Revision bezüglich der Arbeitsbücher, Arbeitskarten, Anmeldung der. jugendlichen Arbeiter, Arbeitszeit, Plakate und Listen der jugendlichen Arbeiter auszuführen. Den ausgefüllten Auszug wollen Sie spätestens bis zum 5. Januar 1885 einsenden.

Dr. Boekmann.