Ausgabe 
15.7.1881
 
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12.

Gießen, am 15. August 1881.

Betreffend: Die Liquidationen über Vorschüsse an einberufene Heerespflichlige.

Da 8

roßhetzoglithe Kreisant Gießen

die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Gr. Ministeriums des Innern und der Justiz Nr. 12 vom 6. c. theilen wir Ihnen mit Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 15 vom 3. Juli 1877 zur Kenntniß⸗ nahme unter der Auflage mit, 1 Exemplar davon an den Gemeinde-Einnehmer zur Nachachtung abzugeben.

o Dr. Hoffmann, Regierungsrath.

12.

Zu Nr. M. J. 16996. Darmstadt, am 6. August 1881. Betreffend: Wie oben.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz

an

die Großherzoglichen Kreisämter.

Der Rechnungshof des Deutschen Reiches hat den Wunsch ausgesprochen, daß von den Gemeindekassen zu den Liquidationen über an einberufene Heerespflichtige vorschußweise gezahlte Beträge das mit der Ver fügung des Königlich Preußischen Kriegsministerums vom 18. November 1868(Armee-Verordnungsbl. für 1868 S. 227) gegebene Schema ebenmäßig angewendet werden möge.

Wir sehen uns daher veranlaßt, Ihnen das erwähnte Schema in nachstehendem Abdruck unter der Empfehlung mitzutheilen, durch die Großherzoglichen Bürgermeistereien die Gemeinde-Einnehmer anweisen zu lassen, vorkommenden Falls die fraglichen Liquidationen nach diesem Schema statt nach dem in Anlage E. zu unserem Ausschreiben vom 1. Juli 1868 z. Nr. M. d. J. 7632(Amtsblatt Nr. 7. von 1868) bezeich neten Schema aufzustellen.

v. Starck. Rautenbusch.