Ausgabe 
2.11.1881
 
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15.

Gießen, am 2. November 188.

Hebammenschülerinnen an der Entbindungsanstalt in Gießen.

D a 3

Stoßhetzogliche Freisant hießen

die Großherzoglichen gürgermeistertien des Arkises.

Bemessen und Bedeutung etwaiger Gesuchstellerinnen.

Betreffend: Den Unterricht für

Nachstehendes Ausschreiben erhalten Sie zu Ihrem ID) 8 e e e e e,

Betreffend: Wie oben. Bekanntmachung.

Vom nächsten Jahre an findet der Unterricht für Hebammenschü Gießen in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni jeden Jahr den Monaten August bis November).

Die Anmeldungen hierzu haben December des vorausgehenden Jahres bei der unterzeichneten Behörde zu erfolgen. önnen, soweit die Anstalt nicht bereits überfüllt ist, nur dann noch berücksichtigt werden, lusbildung von Hebammen handelt, welche an Stelle von mit Tod abgegangenen oder dienstunfähig gewordenen Hebammen treten sollen und

ht wohl möglich war.

deren frühere Anmeldung den Umständen nach nich Wir fügen noch an, daß den Gesuchen folgende Anlagen beizufügen sind:

1) Heimathschein(Bescheinigung über die Staats-Angehörigkeit); 2) Geburtsschein; 3) Amtliches Zeugniß über Aufführung und Ruf;

4) Bescheinigung über die vollzogene Wieder-⸗Impfung; 5 (beziehungsweise der zuständigen amtlichen Sanitätsbehörde)

lerinnen an der Entbindungsanstalt zu es statt(nicht mehr wie seither in

in der Regel bis zum 31. Später einlaufende Gesuche k wenn es sich um die 2

5) Zeugniß des Kreisgesundheitsamtes

über die körperliche und geistige Befähigung zum Berufe einer Hebamme.

Schülerinnen, welche bereits das dreißigste Lebensjahr überschritten haben, müssen zuerst von dem er Justiz eine besondere Erlaubniß(Dispensation von dem für

Großherzoglichen Ministerium des Innern und d Hebammenschülerinnen vorgeschriebenen Alter) erwirken. Dieser an Großherzogliches Ministerium zu richtenden Vorstellung, welche auch bei uns zur Weiterbeförderung abgegeben werden kann, sind die vorgenannten An⸗ lagen ebenfalls beizuschließen. Auch muß die Vorstellung mit einer Stempelmarke von 1, 10 J sver⸗ sehen sein.

Gießen, den 2. November 1881.

Großherzogliche Provinzial⸗ Direction Dr. Bo ek mann.

Oberhessen.