Gießen, am 16. Juli 1880.
Betreffend: Die aus der Großherzoglichen Cabinetskasse zu gewährenden Unterstützungen.
Da 8
Gtoßhetzogliche Kreisant Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Erhaltenem Auftrage zufolge weisen wir Sie an, Unterstützungsgesuche, welche an Seine Königliche Hoheit den Großherzog gerichtet sind, nicht mit einer Bescheinigung zu versehen, sondern sich darauf zu beschränken, über solche Gesuche zu berichten, wenn Sie dazu von uns aufgefordert werden.
Dr. Boekmann.


