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Gießen, am 18. November 1879.
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Betreffend: Gesetz vom 10. September 1878, den Shut der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.
Da 38
Großherzogliche Kreisant Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
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5 Wir beauftragen Sie, das nachstehende Formular auszufüllen und uns binnen 14 Tagen einzusenden. Sollten in Ihrer Gemeinde keine fremden unter 6 Jahre alten Pflegkinder sein, so ist dies ein⸗ 1 zuberichten. ö
Dr. Boekmann.
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