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1. Giessen, an 2. Januar. 1878.
Betreffend: Die Ablieferung der Vacanzüberschüsse erledigter Schullehrer— stellen an die Provinzial⸗Schulfonds.
Großherzogliche Kreisant Gießen
die Großherzoglichen Zürgermeistereien und Schulvorstände des Kreises.
Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, theilen wir Ihnen zur Nachachtung mit. Den enn.
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Zu Nr. M. d. J. S. 17743 von 1877. Darmstadt, am 3. Januar 1878. Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche g e Albtheilung für Schulangelegenheiten
die Großherzoglichen Kreisämter.
Seither wurde entsprechend dem von der vormaligen Großherzoglichen Oberstudien-Direction unterm 13. Januar 1854 an Sie gerichteten Ersuchen wegen der Erträgnisse erledigter Schullehrerstellen dieser Behörde und bezw. uns in jedem einzelnen Falle Vorlage gemacht und dem Rechner des betreffenden Pro⸗ vinzial⸗Schulfonds Einnahme⸗Dekretur ertheilt.
Da eine Vereinfachung dieses Verfahrens, durch welches insbesondere die Zahl der Rechnungsbelege zu einer unverhältnißmäßigen Höhe anwächst, sich als sehr wünschenswerth gezeigt hat, so bestimmen wir, mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, zu diesem Zweck Folgendes:
1) Die nach Maßgabe des Ausschreibens Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1873— Amtsblatt Nr. 16— aufzustellende Berechnung des Einkommens der betreffenden Stelle und der Bezüge des Lehrers und Provinzial⸗Schulfonds ist längstens bis zu Ende Januar des folgenden Jahres an Sie einzusenden.
Nach erfolgter Prüfung und Genehmigung der Berechnung ist von Ihnen dem Rechner des betref— fenden Provinzial⸗Schulfonds von dem Betrag des diesem Fonds zukommenden Ueberschusses mit dem


