Ausgabe 
22.5.1878
 
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N 7.

Gießen, am 22. Mai 1878. Betreffend: Die Instruction für Aufstellung und Prüfung der Gemeinde-Voranschläge.

Das Großherzogliche kreisant Gießen die Großherzoglichen te des Kreises.

Mi Rücksicht auf die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 7. Januar 1876, die Ei nführung gleicher Holzsortimente und einer gemeinschaftlichen Rechnungseinheit für Holz im Deutschen Reiche betreffend, hat sich die Nothwendigkeit einer Abänderung des Formulars für den Voranschlag über die Naturalien⸗ Einnahme und Ausgabe der Gemeinden Beilage 5 zu den Gemeinde-Voranschlägen ergeben. Dieses neue Formular kann bei der Schreibmaterialienhandlung von Wilhelm Klee dahier bezogen werden.

Weiter machen wir darauf aufmerksam, daß in Folge neuerer Vorschriften in dem Formular für den Geldvoranschlag und die Beilage 4 die BezeichnungImpfgebühren bei Ord. Nr. 32 ausfällt und bei Ord.⸗Nr. 60 die BezeichnungAllgemeine evangelische Kirchensteuer, sowie bei Ord.-Nr. 101Für den evangelischen Central. Kirchenfond aufzunehmen, auch in dem Formular für Beilage 3 und 4 an die Stelle von fl. kr. überall J 9 zu setzen ist. In Folge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 10. l. M., zu Nr. 6735, schärfen wir Ihnen dies zur Nachachtung ein.

Dr. Boekmann.