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N 7.
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Gießen, am 22. Mai 1878. Betreffend: Die Instruction für Aufstellung und Prüfung der Gemeinde-Voranschläge.
Das Großherzogliche kreisant Gießen die Großherzoglichen te des Kreises.
Mi Rücksicht auf die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 7. Januar 1876, die Ei nführung gleicher Holzsortimente und einer gemeinschaftlichen Rechnungseinheit für Holz im Deutschen Reiche betreffend, hat sich die Nothwendigkeit einer Abänderung des Formulars für den Voranschlag über die Naturalien⸗ Einnahme und Ausgabe der Gemeinden— Beilage 5 zu den Gemeinde-Voranschlägen— ergeben. Dieses neue Formular kann bei der Schreibmaterialienhandlung von Wilhelm Klee dahier bezogen werden.
Weiter machen wir darauf aufmerksam, daß in Folge neuerer Vorschriften in dem Formular für den Geldvoranschlag und die Beilage 4 die Bezeichnung„Impfgebühren“ bei Ord. Nr. 32 ausfällt und bei Ord.⸗Nr. 60 die Bezeichnung„Allgemeine evangelische Kirchensteuer,“ sowie bei Ord.-Nr. 101„Für den evangelischen Central. Kirchenfond“ aufzunehmen, auch in dem Formular für Beilage 3 und 4 an die Stelle von fl.— kr. überall J— 9 zu setzen ist. In Folge Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 10. l. M., zu Nr. 6735, schärfen wir Ihnen dies zur Nachachtung ein.
Dr. Boekmann.


