12.
Giessen, am 4. Detember 1878.
Betreffend: Die Ertheilung von Reisepässen außerhalb Deutschland an Mannschaften des Beurlaubtenstandes und Ersatz⸗Reservisten I. Klasse.
Großherzogliche Kreisant Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
E: ist mehrfach vorgekommen, daß Mannschaften des Beurlaubtenstandes und Ersatz-Reservisten N I. Klasse mit Reisepässen außerhalb Deutschland versehen worden sind, ohne daß sich dieselben bei der Bezirks⸗Compagnie abmeldeten oder um Dispens von den Control-Versammlungen und Uebungen nachsuchten.
Zur Vermeidung solcher Mißstände beauftragen wir Sie, bei Erstattung derartiger Paßberichte von 0 dem Betreffenden die Bescheinigung zu verlangen, daß er sich bei der Bezirks-Compagnie abgemeldet und 1 das bemerkte Dispensgesuch vorgebracht habe, welche Bescheinigung dem Paßbericht beizulegen ist.
Dr. Boekmann.
f N 1
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