Ausgabe 
24.4.1877
 
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12.

Gießen, am 24. April 1877. Betreffend: Die Statistik der Bewegung der Bevölkerung.

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1 Großherzogliche Freisant Hießen

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die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mau hat wahrgenommen, daß noch immer nicht die über Aufstellung und Einlieferung der statisti⸗ schen Nachweise gegebenen Vorschriften pünktlich befolgt werden, daß insbesondere die Einlieferung derselben nicht am 10. Tage nach Schluß eines jeden Quartals erfolgt. Auch bezüglich der Todtgeborenen ist nicht selten entweder nur eine Geburts- oder nur eine Sterbfallskarte eingesendet worden, während nach§. 10 der Anleitung in jedem Falle zwei Zählkarten, eine nach Formular A(Geburt) und eine nach Formular E. (Sterbfall) anzufertigen ist. Ebenso ist die gemäß F. 6 Absatz 2 der Anleitung zu bewirkende Einsendung einer durchstrichenen Karte, im Falle im Laufe des Quartals Geburten dc. nicht vorgekommen sind, öfters unterblieben.

Indem wir Ihnen nun die künftige pünktliche und vollständige Einsendung der Karten zur Pflicht machen, empfehlen wir Ihnen noch ganz besonders, da Geburten, welche sich am Schlusse des Quartals ereignen, erst innerhalb einer Woche nach der Geburt zur Anmeldung kommen können, die Karten nicht früher als am 10. des auf das Quartal folgenden Monats, wie dieß F. 6 Absatz 1 der Anleitung auch vorschreibt, einzusenden, keinenfalls aber, wie mehrfach vorgekommen, die Einsendung vor Ablauf des Quartals vorzunehmen. N 25

Um in Zukunft Vollständigkeit der Zählkarten zu erhalten, dürfte es zweckmäßig sein, wenn Sie sich durch Notizen in Ihren Acten darüber vergewisserten, von welcher und bis zu welcher Nummer Sie die Karten jeder Art in jedem Quartal an das Sekretariat Großherzoglicher Centralstelle für die Landes⸗Statistik eingesendet haben.

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