Gießen, am 17. Tebruar 1877 Betreffend: Den Ausschlag der Kreisumlagen für 1877.
Großherzogliche Freisant Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Gemarkungsvorstände und Gemarkungs- inhaber des Kreises.
W Bestimmung zufolge sollen für 1877 an Kreisumlagen erhoben werden: a. zu allgemeinen Ausgaben auf das Gesammtsteuerkapital der Gemeinden und
Gemarkungen. 5 5 0. 5 5 0 5 0 8 11959 Mark b. zum Bezirksbauaufseherinstitut, mit Ausnahme der Städte Gießen und Grün⸗ berg, sowie der besonderen nicht zu einer Gemeinde gehörigen Gemarkungen. 6702„ wonach sich der Beitrag von einem Gulden Steuerkapttal berechnet: zu a. auf 5 5 g. 0,987 Pf. 8 0,880„
und haben nach vollzogener Repartition beizutragen:
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