Ausgabe 
17.2.1877
 
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Gießen, am 17. Tebruar 1877 Betreffend: Den Ausschlag der Kreisumlagen für 1877.

Großherzogliche Freisant Gießen

die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Gemarkungsvorstände und Gemarkungs- inhaber des Kreises.

W Bestimmung zufolge sollen für 1877 an Kreisumlagen erhoben werden: a. zu allgemeinen Ausgaben auf das Gesammtsteuerkapital der Gemeinden und

Gemarkungen. 5 5 0. 5 5 0 5 0 8 11959 Mark b. zum Bezirksbauaufseherinstitut, mit Ausnahme der Städte Gießen und Grün⸗ berg, sowie der besonderen nicht zu einer Gemeinde gehörigen Gemarkungen. 6702 wonach sich der Beitrag von einem Gulden Steuerkapttal berechnet: zu a. auf 5 5 g. 0,987 Pf. 8 0,880

und haben nach vollzogener Repartition beizutragen:

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