Gießen, am 16. August 1877.
Betreffend: Die Behandlung Verunglückter.
Großherzogliche Kreisant Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
f Nachstehendes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern bringen wir im Interesse der Gesundheitspflege zu Ihrer Kenntniß und empfehlen Ihnen die Anschaffung der darin bemerkten Uebersicht.
D
Zu Nr. M. d. J. 8418. Darmstadt, am 7. August 1877.
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern
an
die Großherzoglichen Kreisämter.
Die im amtlichen Auftrage seinerzeit von dem Königlich Preußischen Geheimen Medicinalrath Dr. Müller zu Berlin entworfene kleine Schrift„die Behandlung Verunglückter bis zur Ankunft des Arztes“ ist vor Kurzem in neuer Bearbeitung durch Geh. Med.⸗ und Reg.⸗Rath Dr. Skrzeczka in der Buchhandlung von Enslin in Berlin erschienen. Dieselbe gibt, in Placatform in übersichtlicher Anordnung gedruckt, eine leichtfaßliche und durch Abbildungen erläuterte Darstellung der bei Verunglückten aller Art zur Anwendung kommenden Hülfeleistungen, deren Kenntniß weitesten Kreisen zugänglich gemacht werden sollte. Es duͤrfte zweckmäßig sein, Exemplare dieser wichtigen Belehrung, welche im Buchhandel à 50 Pfennig, bei Bezug von 50 Exem⸗ plaren oder mehr à 40 Pfennig, zu haben ist und von welcher wir Ihnen ein Exemplar zu Ihrem Dienst⸗ gebrauch hierbei übersenden, in Polizeilokalen, öffentlichen Badeanstalten, in Schulen, Eisenbahnhöfen und an sonstigen einem größeren Publikum zugänglichen Orten zu Jedermanns Einsicht anzubringen, und empfehlen wir Ihnen, die Gemeindevorstände in geeigneter Weise hierauf aufmerksam zu machen.
v. Starck.
Schaum.


