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Gießen, am 5. Tebruar 1877. Betreffend: Sterblichkeitsstatistik,— hier die Zählkarten für die Sterbefälle.
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Gtoßhetzoglithe kreisant Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf die Ihnen durch unser Amtsblatt Nr. 23 von 1875 mitgetheilte Anleitung zur Aufstellung und Einlieferung der statistischen Nachweise über die Geburten, Eheschließungen und Sterbe— fälle, lassen wir Ihnen ein weiteres Ministerial-Ausschreiben vom 26. v. Mts. zur Kenntnißnahme und Nachachtung zugehen.
Es sind hiernach die Zählkarten für Sterbefälle nicht mehr wie seither an das Secretariat der Groß— herzoglichen Centralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt, sondern nebst den Todeszeugnissen an das Großherzogliche Kreisgesundheitsamt Gießen, und zwar jedesmal nach Ablauf von zwei Monaten, abzusenden.
Die Einsendung der Nachweise bezüglich der Geburten und Eheschließungen hat wie seither an das vorbemerkte Secretariat in Darmstadt zu geschehen.
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