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Gehen, am 30. Becember 1876.
0 5 Betreffend: Die Vereinbarung Len Averstonalvergnktungen ay Weuutung 1 ver Post seltens der Gemeinden, bier die Aufhebung vey bes N falls vestehenden Verträge Das —* 4* 1 Großhetjot liche Rreisant Gießen U 6. 0 A 0 9 N 9 0 ö* 9 an
die Grossherzoglichen Bürgermeistereien des Areises.
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We Ihnen bereits früher eröffneten Verelnbarung voy Averstonalvergütungen für die Verträge außer Wirksamkeit.
Hlernach haben Sie alle Corresp jedoch mit der Bezeichnung:„Porktop abzusenden, während alle übrigen Correspondenzen, betressen, von Ihnen zu franktren siyb,
Selbstverstaͤndlich ist das in Pripah Goncesstonen, Reisepaͤsse, Paßkarten und Hetmathscheine, Jago wassenpaͤsse, von den betreffenden Interessenten zu erheben
Hie Portokosten sür Gorrespondenzen min Gemeinde in deren Interessen die Gorresponbenz geführt wird, so daß die Mürgermelster und Gemelnbe n Gin nehmer diesenige Gorrespondenz, welche ste um Interesse der von ihnen vertretenen Gemeinde absenden, shes zu frankkren haben, währen de antwortende Estelle die Antwort als„porto pflichtige tet sache“, mit dem Amtsstegel schlossen, unspa ttt befördern wirb—
Hiernach werden auch ple nicht in der Gemelnde wohnenden Gemelndebeamten als Gemelndeetunehmeg, Bezirksbaugusseher, Krelsboten de, hre Gorrespondeng ay bie bekressenben Mürgermetsterelen franken mit der Aufschrift:„Portopf Ich tige Yleustsach e“ zur Post geben, babet aber, da ihnen eln Mints slegel nicht zu Gebote steht, nicht unterlassen, hierunter nach den Worten!„In Grmangelung eines Mint,
stegels“ ihren Namen und me e beszussgen,
Zur Ersparung von Porto scefben ese portopflichsige Gendungen moglichst zu einem Paket veresygen, voch ist etz unzulässig, eine porto pfssch che Gendung itt elner portosr eben zu veretulgen Alle Milltär⸗Angelegenheskei ind, wie selther, mit„Iiluarins zu bezelchnen und in biesem Falle portofrei. 4 Cs wird sich empfehlen, daß Se für d und auf Grund der hlerin enthaltenen Einträge in Vorlage autz der Gemeiudekasse sich zurückvergülten lassen,
Wo es ermoͤglicht ist, das Porto bel der Post conttren zu lassen, bleibt es Ihnen überlassen, hlervoy Mebrauch zu machen,
ie Gemeindebeamten wollen Ste hlernach augemessen Unstrukren,
v. N der.
vorden ist, treten mit dem Ablauf dleses Jahretz die wegen Menutzung der Post seitens der Gemeinden abgeschlossenen
ondenzen in Stgatsdienstangelegeshelten, wꝛie bltzher, unfpankset, lüchtige Otenstsach e unter Beifigung Ihres Wee nshssege 18 mögen ste Gemebnde ober Privat Ange legenhetten
angelegenheiten erwachsende Porto, z. B. si Kanz und Gepwerbs— Mobiltar-geuer-Versicherungen e,
Angelegenhekten hat diesenige Gemeinde zu Kragen,
de Porso eln besonberes uch führen
az von Ihnen vorzulegen etwa monatlich, die gemachte
gewissen Zeltabschnstten,


